Der Kläger, eine anerkannte Umweltschutzvereinigung, wendet sich aus Gründen des Vogelschutzes gegen die Planfeststellung der sog. „Uckermarkleitung“, einer Höchstspannungsfreileitung.
Gegenstand des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses in Gestalt mehrerer Planergänzungsbeschlüsse ist die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen, einem Abschnitt des Vorhabens Nr. 3 der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Mit Urteil vom 21. Januar 2016 – BVerwG 4 A 5.14 – (BVerwGE 154, 73) hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage (u.a.) des Klägers die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses festgestellt. Es hat insbesondere beanstandet, dass das Anprallrisiko für Vögel nicht artspezifisch ermittelt worden war. Um diesen Fehler zu heilen, führte der Beklagte ein Planergänzungsverfahren durch, das er im August 2020 mit einem Planergänzungsbeschluss abgeschlossen hat.
Nach Auffassung des Klägers verstößt der Planfeststellungsbeschluss auch in Gestalt des Planergänzungsbeschlusses gegen Vorschriften zum Vogelschutz. Die Leitung soll u. a. zwischen dem Landiner Haussee und dem Felchowsee geführt werden, zwei Teilbereichen des Vogelschutzgebietes „Unteres Odertal“. Der Kläger sieht damit die Schutzziele des Gebiets erheblich beeinträchtigt, weil Kleine Sumpfhühner, Rohr- und Zwergdommeln sowie mehrere Entenarten gefährdet würden. Die Leitung verläuft darüber hinaus in den Vogelschutzgebieten „Schorfheide-Chorin“ und „Randow-Welse-Bruch“. Der Planfeststellungsbeschluss nimmt zwar eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Gebiete wegen der Gefährdung bestimmter Vogelarten an, lässt das Vorhaben aber im Wege einer Ausnahme zu. Das hält der Kläger für unzulässig, weil mit einer teilweisen Verkabelung der Leitung eine zumutbare Alternative im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG bestehe.
Mit Beschluss vom 15. Juni 2021 – BVerwG 4 VR 6.20 – hat das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage für den nördlichen Teil der Leitung zwischen Bertikow und Golzow angeordnet; dort befinden sich die genannten Vogelschutzgebiete.
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