Der Bundestag hat in dieser Woche beschlossen, die Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 befristet bis zum 15. April 2023 in Betrieb zu lassen.
Für diesen so genannten „Streckbetrieb“ werden lediglich die bereits in den Atomkraftwerken vorhandenen Brennelemente genutzt, bis sie abgebrannt sind. Der Entwurf stellt außerdem klar, dass der Einsatz neuer Brennelemente nicht zulässig ist. Somit entstehen auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle.
Alle drei Kernkraftwerke können bis Mitte April 2023 zusätzlich rund fünf Terawattstunden (TWh) elektrische Energie liefern und zugleich eine geringe Einsparung bei der Stromerzeugung in Gaskraftwerken bewirken. Das hilft für den Winter 2022/2023 eine stabile Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Auch Stromlieferungen ins Ausland zur Unterstützung des europäischen Strommarktes bleiben weiter möglich.
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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