Ein neues Düngegesetz ist auf dem Weg

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Es gibt sie noch, die guten Nachrichten! Wenn es um die Nitratbelastung geht, sind sie eigentlich besonders rar – doch diese Woche gab es gute Nachrichten gleich im Doppelschlag: Am Mittwoch hat die Bundesregierung das von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte neue Düngegesetz geeint, mit dem das Verursacherprinzip gestärkt und Düngeregeln verlässlicher und wirksamer gestaltet werden. Und nur einen Tag später hat die EU-Kommission das langjährige Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für beendet erklärt. Hohe Strafzahlungen sind damit vom Tisch, die Unsicherheit für Höfe ist vorbei. Der eingeschlagene Weg der Bundesregierung und die gute Zusammenarbeit von Agrar- und Umweltministerium für den Schutz von Natur, Wasser und zukunftsfester Landwirtschaft findet auch auf europäischer Ebene offiziell Anerkennung. Eine weitere Hypothek aus 16 Jahren CDU/CSU-Regierung wird nun ausgeräumt.

Worum geht´s?

Noch immer ist der Nitrateintrag in die Umwelt gigantisch: Auf jedem Hektar landwirtschaftlicher Fläche wird im Jahr ein durchschnittlicher Stickstoffüberschuss von 87 Kilogramm ausgebracht – hohe Belastungen für Tiere, Pflanzen, Gewässer, Böden und Folgekosten für aufwändige Trinkwasseraufbereitung sind das Resultat.

Das neue Düngegesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt: Wir wollen die bisherigen Düngeregeln verlässlicher und wirksamer gestalten und das Verursacherprinzip stärken. Wir schaffen damit Planungssicherheit für die Höfe. Dafür sollen die Düngedaten mithilfe einer Monitoringverordnung erfasst und bewertet werden. So wird es möglich, die Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen und gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben zu entwickeln, die den Nitratüberschuss reduzieren: Wer wasserschonend arbeitet, wird entlastet. Gleichzeitig wollen wir stärker in die Pflicht nehmen, wer gegen die gute fachliche Praxis verstößt und das Grundwasser durch übermäßige Düngung gefährdet.

Was steht drin?

Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung
Das neue Düngegesetz ist auch notwendig, um EU-Recht umzusetzen und Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht zu überführen: Im Gesetz werden Bußgeldvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen EU-Vorgaben aufgenommen. Wir passen Rechtsgrundlagen an, um die steigenden Anforderungen bei der Qualitätssicherung und der Marktüberwachung im Bereich des Düngemittelrechts zu erfüllen.

Änderung des Düngegesetzes zur Stoffstrombilanzierung
Um die Stoffstrombilanzverordnung auf Basis der Vorschläge des Evaluierungsberichtes  anpassen zu können, ist eine Aktualisierung des Düngegesetzes notwendig. Das beinhaltet Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung bezüglich des Geltungsbereichs, Regelungen für Biogasanlagen sowie Sanktionen.

Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung
Im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens wurde der EU-Kommission zugesagt, ein Wirkungsmonitoring einzurichten. Nun schaffen wir die dafür erforderliche Datengrundlage.

Wir setzen uns für zukunftsfähige Landwirtschaft ein

Der Weg zu einer zukunftsfesten Landwirtschaft ist noch weit, die Herausforderungen sind nach den verlorenen Jahren der Vorgängerregierungen riesig. Wir haben uns aber auf diesen Weg gemacht und gehen ihn gemeinsam weiter – in Zukunft hoffentlich bald mit einem gerechteren Düngerecht, das uns, unsere Umwelt und unser Wasser schützt.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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