Gute Politik braucht den lebendigen Dialog zwischen Politiker*innen und den vielen gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen mit ihren vielfältigen Praxiserfahrungen und Perspektiven. Der muss aber transparent und offen sein und darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Wir sind überzeugt: Mit klaren und verpflichtenden Lobby-Regeln stärken wir das Vertrauen der Menschen in politischen Institutionen und unsere Demokratie. Deshalb ist die Novelle des Lobbyregisters, für die wir uns seit Jahren einsetzen, besonders auch heute ein wichtiger Schritt, der Politik für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer und transparenter macht.
Stärkung der Transparenz durch das Lobbyregister
Seit Januar 2022 gilt in Deutschland ein erstes verpflichtendes Lobbyregister, für dessen Einführung wir Grüne im Bundestag jahrelang gekämpft hatten, bis der Druck rund um die Maskenaffäre der Union ein politisches Möglichkeitsfenster eröffnet hat. Seitdem müssen sich Unternehmen, Verbände und Nicht-Regierungsorganisationen in das Lobbyregister eintragen, um gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ihre Interessen einzubringen. Derzeit gibt es knapp 6.000 Einträge im Lobbyregister mit über 32.000 zur Interessenvertretung berechtigten Personen. Das Register ist digital, öffentlich zugänglich und wird von der Bundestagsverwaltung geführt. Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten ehrgeizig an der stetigen Verbesserung der Darstellung dieses Registers gearbeitet. Gleichzeitig wurden erhebliche Lücken erkennbar, die nur durch eine umfassende Gesetzesreform geschlossen werden können. Die Einführung des Lobbyregisters war ein Erfolg – jetzt soll es aber nicht mehr um die Frage des „ob“, sondern um die Frage des „wie“ gehen.
Neue Reformen schaffen Klarheit über Einfluss und Finanzierung
Bisher enthält das Lobbyregister eine Vielzahl von Angaben zu den Interessenvertretungen, ohne Klarheit über den tatsächlichen Einfluss zu schaffen. Die Reform führt zu einer erheblichen Stärkung der Aussagekraft der Einträge. Künftig müssen Interessenvertreter*innen angeben, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Interessenvertretung bezieht, und zu diesen Vorhaben wesentliche Stellungnahmen und Gutachten im Register hochladen.
Weiterhin stärken wir die Aussagekraft im Bereich des eingesetzten finanziellen Aufwands der Interessenvertretung, indem wir eine verpflichtende Angabe der Hauptfinanzierungsquellen, darunter auch zum ersten Mal die Mitgliedsbeiträge, einführen. Die Finanzangaben dürfen zukünftig nicht mehr verweigert werden. Bei der Angabe von Spenden gibt es eine Harmonisierung mit dem EU-Transparenzregister durch Fokussierung auf die wesentlichen Zuwendungen von spendenfinanzierten Organisationen. Dabei haben wir darauf geachtet, zusätzlichen bürokratischen Aufwand gerade für kleinere Organisationen gering zu halten.
Zu den signifikanten Verbesserungen gehört die Offenlegung des sog. Drehtüreffekts. Mit der Novelle des Lobbyregistergesetzes müssen die Interessenvertreter*innen angeben, ob sie aktuell oder in den letzten fünf Jahren Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder für diese beschäftigt waren. Wir machen den Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft transparent.
Darüber hinaus können sich Auftraggeber*innen der Interessenvertretung nicht mehr hinter Lobbyagenturen verstecken. Bei Kettenbeauftragungen muss der*die Auftragnehmer*in zusätzlich angeben, wofür sie beauftragt wurden, wer ihr*e Auftraggeber*in ist und welche Finanzmittel sie je Auftrag erhalten haben.
Damit sich die Öffentlichkeit auf die Wahrhaftigkeit der Registerinhalte verlassen kann, stärken wir zudem die registerführende Stelle: Sie wird befähigt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für veröffentlichte Angaben zu fordern, und erhält damit eine eigenständige Prüfkompetenz. Dies gilt neben dem nun auch effizienter ausgestalteten Sanktionsverfahren.
Schließlich wird auch die Einbeziehung von Kontakten zu Ministerien ab Referatsebene miteinbezogen. Dort in den Referaten erfolgt der erste wesentliche Schritt für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, sodass die Kontaktaufnahme zu den Referaten von wesentlichem Interesse der Interessenvertreter*innen ist und daher auch in zum Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes gehören muss.
Neben den Änderungen im Lobbyregistergesetz werden wir in den Geschäftsordnungen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags einen „Legislativen Fußabdruck“ einführen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an den im Koalitionsvertrag geplanten Regelungen zur Einführung des „Exekutiven Fußabdrucks“ in deren Geschäftsordnung. Diese werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren zum Lobbyregistergesetz erarbeitet, um ein weitgehend zeitgleiches Inkrafttreten zu ermöglichen. Danach will der Deutsche Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend anpassen.
Die erste Lesung findet am Freitag, dem 23. Juni, statt. Eine öffentliche Anhörung wird voraussichtlich im September stattfinden, um den Verbänden, Organisationen und Unternehmen genügend Zeit zur Durchsicht des Gesetzesentwurfes zu geben. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch in den nächsten Wochen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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