Der Gebrauch von Drogen kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Die gesundheitlichen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Auswirkungen des Schwarzmarktes noch zusätzlich erhöht. Den dort gehandelten Drogen werden häufig Streckmittel und andere gefährliche Stoffe beigemischt.
Bislang ist das Drugchecking jedoch nur schwer möglich, in Drogenkonsumräumen ist die Substanzanalyse sogar ganz verboten. Letzteres gefährdet das Leben und die Gesundheit gerade von Menschen, die ohnehin bereits schwer abhängig und gesundheitlich stark geschwächt sind. Dieses Verbot führt zudem zur Rechtsunsicherheit für Drugchecking beispielsweise in der Partyszene. Seit vielen Jahren gibt es daher Forderungen von Suchthilfeeinrichtungen, das Verbot zu streichen und eine rechtliche Regelung des Drugcheckings zu schaffen.
Schritte zu einer menschlichen Drogenpolitik
Wir konnten nun in den Verhandlungen mit SPD und FDP Verbesserungen für eine menschliche Drogenpolitik erreichen. Konkret wird das Betäubungsmittelgesetz geändert:
- Das Verbot für das Personal in Drogenkonsumräumen Substanzanalyse und Drogenhilfe durchzuführen wird gestrichen.
- Ein neuer Paragraph 10b BtMG ermöglicht es den Ländern, Modellvorhaben für Drugchecking einzurichten.
Zugleich wird klargestellt, dass von der Strafverfolgung abgesehen werden soll, wenn Konsumentinnen und Konsumenten Angebote des Drugcheckings in Anspruch nehmen. Damit schaffen wir sowohl Rechtssicherheit für die Betroffenen als auch für die Einrichtungen, die Drugchecking anbieten.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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