Angemessene Bestrafung für Femizide | SPD-Bundestagsfraktion

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Das Sanktionenrecht wird reformiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Auch Resozialisierung, Prävention und der Schutz vor Diskriminierungen sollen damit gestärkt werden. Die entsprechenden Regeln wurden in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen konstant angestiegen. Diese werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen substanziell zu reduzieren und den Strafvollzug zu entlasten, wird nun der Umrechnungsmaßstab geändert und dadurch die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion zwei entscheidende Verbesserungen erreicht: Zum einen soll künftig schon bei der Bemessung der Geldstrafe die Situation von nahe am Existenzminimum lebenden Personen besser berücksichtigt werden. Es wird klar gestellt, dass auch Täter:innen mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben muss.

Damit wird dafür gesorgt, dass die eigentliche Geldstrafe bezahlt werden kann. Zum anderen soll die Einschaltung der Gerichtshilfe in Zukunft bundesweit zum Regelfall werden. Sozialarbeiter:innen sollen die Betroffenen im persönlichen Kontakt bei Ratenzahlung oder freier Arbeit unterstützen und Härtefälle früher erkennen.

Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird nun durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Deshalb werden diese künftig ausdrücklich als Umstände genannt, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.

Durch eine Reform der Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren.

Johannes Fechner, zuständiger Berichterstatter:

„Wir beenden die Situation, dass Straftäter sich der Haft entziehen und in den weniger strengen Maßregelvollzug kommen können, obwohl sie gar nicht suchtkrank sind oder therapiert werden wollen. Das wird zu einer erheblichen Entlastung der Kliniken führen. Wir verhindern damit, dass gefährliche suchtkranke Straftäter freikommen, nur weil kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Mit unseren Gesetzesänderungen sorgen wir darum für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und zudem für bessere Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Unser Dank gilt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Maßregelvollzug, die wichtige Grundlagen für die beschlossene Gesetzesänderung erstellt hat. Die Zeit drängt, denn die Missstände und Sicherheitsrisiken sind groß. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann und dann zügig in Kraft tritt.“

Heike Engelhardt, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Unterbringung von Abhängigkeitskranken verbessert wird. Deshalb ist die Freude groß, dass die Bemühungen nun zum Erfolg geführt haben.

Die Reform hilft insbesondere den Patienten in den Kliniken, die künftig wieder bessere Therapiebedingungen vorfinden. Auch die Beschäftigten im Maßregelvollzug können wieder ihrem zentralen Auftrag nachgehen: der Behandlung.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Die Reform des Sanktionenrechts ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Ersatzfreiheitsstrafen werden dann verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Doch sie sind teuer und bringen Menschen trotz geringen Unrechts in Haft. Wir werden die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen halbieren. Damit bringen wir eine sinnvolle Entlastung für die Betroffenen und die Länder auf den Weg.

Ersatzfreiheitsstrafen grundsätzlich zu vermeiden, ist auch ein soziales Gebot. Denn Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit oder psychische Erkrankungen sind hier besondere Risikofaktoren. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dafür zwei sehr gute Verbesserungen erreicht. Erstens wird die Situation von nahe am Existenzminimum lebenden Personen künftig schon bei der Bemessung der Geldstrafe besser berücksichtigt. Zweitens wird der oft bestehende Automatismus zwischen Verhängung der Geldstrafe und Inhaftierung durch die Einschaltung der Gerichtshilfe durchbrochen. Diese sucht die Betroffenen persönlich auf und leistet Hilfestellung bei Alternativen wie gemeinnütziger Arbeit oder Ratenzahlung.“

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:

„Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft. Deswegen stellen wir klar, dass ‚geschlechtsspezifische‘ und ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichtete‘ Tatmotive zu höheren Strafen führen müssen. Dadurch wollen wir auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden als Mord befördern. Patriarchale Besitzansprüche und Vorstellungen von einer Ungleichwertigkeit der Geschlechter müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen berücksichtigt werden.“

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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