Strafrechtliche Hauptverhandlungen zukunftsfähiger gestalten

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Die Dokumentation der Hauptverhandlung kommt! Am 11. Oktober 2023 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Hauptverhandlungsgesetz statt.

Das derzeitige Problem: Die Hauptverhandlung wird nicht vollumfänglich und objektiv dokumentiert. Ein Formalprotokoll hält lediglich den „wesentlichen Inhalt“ fest. Dies erschwert die Arbeit der Prozessbeteiligten. Hierdurch kommt es in den strafgerichtlichen Verhandlungen oft zu Uneinigkeit über die Aussagen von Zeug*innen und Angeklagten. Wenn Verhandlungen sich über Wochen oder sogar Monate ziehen und nicht dokumentiert werden, führt dies dazu, dass Richter*innen ihr Urteil auf ihre eigenen Notizen und ihr Gedächtnis stützen müssen. Durch die Tonaufzeichnung und anschließende Transkription der Hauptverhandlung wird die Qualität der Hauptverhandlungen steigen und Richter*innen werden entlastet.

Rechte der Verfahrens-Beteiligten werden gestärkt

Viele Unklarheiten, die im Laufe verschiedener Verhandlungstermine aufkommen, können durch eine vollumfängliche und objektive Dokumentation ausgeräumt werden. Darüber hinaus werden die Rechte der Betroffenen gestärkt, denn auch diese können anhand einer objektiven Dokumentation die Hauptverhandlungstermine zuverlässig nachvollziehen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeug*innen und Angeklagten vor. Hinzu kommt, dass es bei Verhandlungen, die aufgrund von Personen- oder Staatsschutz Geheimhaltungs-Interessen unterliegen, nicht zu einer Aufzeichnung kommen soll.

Aufzeichnungen anderswo bereits die Norm

Durch das Gesetz können wir dem Anspruch gerecht werden, den der Rechtsstaat an die Zuverlässigkeit strafgerichtlicher Verfahren stellt. Unser Ziel ist, dass sich dieser Standard den technischen Möglichkeiten entsprechend weiterentwickelt. Eine Bildaufzeichnung soll als Option für die Länder möglich sein. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Möglichkeit möglichst oft genutzt und zukünftig zum Standard wird. Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt dabei: Deutschland bleibt mit seiner aktuellen Praxis weit hinter anderen EU-Staaten zurück. Die Aufzeichnung in Bild und Ton ist in vielen Nachbarstaaten bereits die Norm.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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