Pressemitteilung Nr. 86/2023 | Bundesverwaltungsgericht

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Auskünfte über Hintergrundgespräche beim Bundesnachrichtendienst

Der Kläger ist Journalist in der Redaktion einer Tageszeitung. Er begehrt vom Bundesnachrichtendienst Auskünfte darüber, welche fünf Medien im Jahr 2019 und im Jahr 2020 jeweils an den meisten sog. Einzelhintergrundgesprächen teilgenommen haben, wie viele Gespräche mit diesen Medien jeweils geführt wurden und wie groß in beiden Jahren jeweils der Anteil der Gespräche war, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattgefunden haben. Die Auskünfte wurden dem Kläger unter Berufung auf nicht vorliegende statistische Auswertungen sowie – im Klageverfahren – entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen und private Belange der teilnehmenden Medien nur teilweise erteilt.

Zugleich verlangt der Kläger vom Bundesnachrichtendienst in einem weiteren Klageverfahren, es künftig zu unterlassen, Medien die Recherche-Anfragen des Klägers offenzulegen. Dies sei im Zusammenhang mit Rechercheanfragen des Klägers im Jahr 2021 geschehen, um die Einschätzung der Medienhäuser zu ihrer Betroffenheit von solchen Anfragen zu erfragen.

Für Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz.

Quelle :Verwaltungsgericht

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