Neue Strukturen für Plattformregulierung

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Am 17. Februar 2024 beginnt eine neue Ära der Regulierung des digitalen Raums: Der Digital Services Act (DSA) der EU tritt vollständig in Kraft. Der Rechtsakt ist ein Meilenstein zur Regulierung von Online-Plattformen. Er wurde in der öffentlichen Debatte häufig als das „Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet. Sein Anwendungsbereich umfasst ein weites Spektrum sogenannter Hosting-Anbieter und digitaler Dienste: Der Überbegriff meint sowohl soziale Netzwerke wie LinkedIn, Instagram, X oder TikTok, als auch Online-Marktplätze und Webshops wie Amazon, AliBaba oder Zalando.

Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 mit dem „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) die nationale Umsetzung des DSA auf den Weg gebracht. Das DDG formuliert die letzten Details der Aufsichtsstruktur und Durchsetzung des DSA aus. Die nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste wird künftig bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt. Für „sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen“ mit monatlichen Nutzerzahlen über 45 Millionen gelten die Vorschriften bereits seit Anfang 2023, denn die Aufsichtsbefugnisse in diesem Bereich liegt ausschließlich bei der EU-Kommission.

Pflichten für soziale Netze und Online-Marktplätze

Wer digitale Dienste betreibt, muss künftig eine ganz Reihe an Vorgaben einhalten. Die Pflichten für Tech-Unternehmen reichen von besserer Information der Nutzer*innen über die Funktionsweise der Dienste (zum Beispiel der Empfehlungsalgorithmen) über eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und strenge Vorgaben zur Meldung, Moderation und Löschung illegaler Inhalte bis hin zu einem Verbot personalisierter Werbung gegenüber minderjährigen Nutzer*innen.

Darüber hinaus müssen die Anbieter der größten digitalen Dienste Risikobewertungen vornehmen und von externen Stellen überprüfen lassen. Sie müssen Forschenden Zugang zu einem Teil ihres Datenschatzes eröffnen. Verstoßen Unternehmen gegen die zahlreichen Vorgaben, müssen sie mit Sanktionen bis zu einer Höhe von sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen.

EU-weite Aufsichtsstruktur

Bei den Unternehmen, die sich künftig an die Vorgaben des DSA halten müssen, handelt es sich oftmals um große Digitalkonzerne mit internationalen Geschäftsmodellen. Die meisten haben ihren Hauptsitz im nicht-europäischen Ausland. In der EU verfügen sie nur in einem einzigen Mitgliedstaat über einen Firmensitz. Damit die EU-weiten Regeln auch in die Praxis durchschlagen und Rechtsverstöße effektiv geahndet werden können, etabliert der DSA eine harmonisierte Aufsichtsstruktur. Die Durchsetzung des DSA erfolgt EU-weit, koordiniert zwischen EU-Kommission und mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden.

Die nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste wird als unabhängiger Strang der BNetzA eingerichtet und dient sowohl für die Nutzer*innen als auch für andere europäische Akteure als Dreh- und Angelpunkt. Sie dient einerseits als erste Anlaufstelle für betroffene Personen, die Beschwerden gegen soziale Netzwerke und E-Commerce-Dienste einreichen wollen und begleitet sie während des kompletten Verfahrens. Andererseits dient die Koordinationsstelle als Kontaktpunkt für die Behörden anderer Mitgliedstaaten und die EU-Kommission, insbesondere bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle auch dafür verantwortlich, die neuen Rechte auf Datenzugang etwa für Wissenschaft und Zivilgesellschaft durchzusetzen. Sie ist damit ein wichtiger Akteur, der für mehr Transparenz sorgen und unabhängige Forschung ermöglichen kann. Um diese Facette zu stärken, erhält die Koordinierungsstelle auch einen eigenen Forschungsetat und ein prominentes Gesicht: Nach Verabschiedung des DDG wird ein „Digital Services Coordinator“ ausgewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.

Neben der BNetzA hat der Kabinettsentwurf auch weitere Spezialzuständigkeiten geschaffen, denen er ein Kontingent an Planstellen zuweist. So wird der oder die Bundesbeauftragte für Informationssicherheit und Datenschutz künftig für die Umsetzung im Hinblick auf Online-Werbung zuständig sein; das Bundeskriminalamt kümmert sich um strafbare Inhalte. Für den Online-Schutz Minderjähriger teilen sich die Landesmedienanstalten und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die Aufsichtsbefugnisse entlang der föderalen Aufgabenteilung und verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im Medienrecht.

Neue Stellen, neuer Beirat

Im Kabinettsentwurf hat sich die Bundesregierung nun auch darauf geeinigt, wie hoch der Erfüllungsaufwand bei den beteiligten Behörden sein wird. So erhalten insbesondere die BNetzA und das BKA einen Stellenaufwuchs und zusätzliche Sachmittel, um die neuen Aufgaben sachgerecht zu bewältigen. Dadurch entsteht das Fundament für eine schlagkräftige, kompetente und für digitale Zusammenarbeit gerüstete Marktaufsicht im Bereich digitaler Dienste. Beteiligte Akteure sind dazu verpflichtet, eine sogenannte Verbindungsschnittstelle einzurichten. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Zeit der Aktenordner und langen Postwege allmählich zu beenden und auf digitale Kooperationsformen zu setzen.

Damit das gelingt, sieht der Erfüllungsaufwand Finanzmittel für eine gemeinsame IT-Plattform vor. Über sie können die zuständigen deutschen Behörden ihre Erkenntnisse teilen, Maßnahmen vorbereiten und auch die Koordination mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der Kommission abwickeln. Durch die digitale Zusammenarbeit entstehen nicht nur Synergie- und Einsparungseffekte, sondern im besten Fall auch eine neue Kultur der Ebenen-übergreifenden Zusammenarbeit beim Vollzug der neuen EU-Digitalgesetze. Auf die Erkenntnisse können weitere Aufsichtsbehörden für EU-Digitalgesetze – etwa beim AI Act, Data Act oder Data Governance Act – gewinnbringend aufsetzen.

Im Regierungsentwurf wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste erheblich gestärkt. Festgeschrieben ist eine Besetzung aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Betroffene Unternehmen dürfen als solche nicht im Beirat sitzen. Die Befugnisse des Beirats umfassen sowohl die konstruktive Begleitung als auch die wissenschaftliche Beratung der Koordinationsstelle. Das sind gute Voraussetzungen für neue Formen der konstruktiven Einbindung externer Expertise. Durch Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld ist zudem sichergestellt, dass es Anreiz und Wertschätzung für Personen aus der aktiven Zivilgesellschaft und Wissenschaft gibt, die sich ehrenamtlich im Beirat engagieren.

Nicht zuletzt gab es auch eine Einigung über die Rechtsfigur des „Zustellungsbevollmächtigten“. Diese Rechtsfigur hat sich im Rahmen des Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes bewährt. Ihre Zulässigkeit in nationalen Umsetzungsgesetzen war aber stets europarechtlich umstritten. Für Unternehmen, die über keinen Firmensitz in der EU verfügen, gibt es künftig die Pflicht, eine Stelle (regelmäßig ist dies eine Rechtsanwaltskanzlei) zu benennen, die Gerichte unmittelbar adressieren können.

Parlamentarisches Verfahren und Umsetzung

Im nächsten Schritt geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Ausschüsse des Bundestags. Der federführende Ausschuss für Digitales wird am 21. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durchführen. Auch der Bundesrat wird noch eine Stellungnahme zum DDG abgeben. Bis zur zweiten und dritten Lesung, die für Anfang März vorgesehen ist, kann es zu weiteren Änderungsanträgen zum DDG kommen. Wir sind bereits sehr gespannt auf neue Vorschläge, Erkenntnisse und Ideen und freuen uns auf ein konstruktives parlamentarisches Verfahren.

Mit dem DDG legt Deutschland den Grundstein für eine effektive Plattformregulierung mit einer starken nationalen Aufsichtsstruktur im europäischen Verbund. Die Umsetzung des DSA stärkt die Rechte der Internetnutzer*innen nachhaltig und setzt der Marktmacht der großen Digitalkonzerne und omnipräsenten digitalen Dienste eine Marktaufsicht „mit Zähnen“ entgegen. Nun gilt es, die neuen unabhängigen Stellen schnellstmöglich aufzubauen und auf eine Weise auszustatten, dank derer sie ihre Aufgaben mit Elan und Tatendrang erfüllen können. Durch eine starke Aufsicht im europäischen Verbund kann es gelingen, die Macht großer Plattformanbieter staatlich zu kontrollieren und Verbraucher*innen besser zu schützen. Wir Grüne im Bundestag werden unseren dazu Beitrag leisten!

 

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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