Kabinett beschließt Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Harbour Osnabrueck Osnabr%c%bcck  - STRIEWA / Pixabay
STRIEWA / Pixabay

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung beschlossen.

Die folgenden Bereiche wurden inhaltlich geregelt:

Am 01.01.2005 ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Gesundheitsdienstes außer Kraft getreten. Seither war die Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren in Niedersachsen nicht geregelt. Die Ausbildung erfolgte in Anlehnung an die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der am 01.04.2022 in Kraft getretenen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure (APVO-HygK) wurde die Ausbildung auch in Niedersachsen landesrechtlich geregelt.

Damit wurde die erforderliche Grundlage für die von der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände zur Fachkräftegewinnung und -bindung geforderte Verbeamtung von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren geschaffen. Zur Attraktivitätssteigerung der Beschäftigung in Gesundheitsberufen und zur Förderung von Fachkarrieren im öffentlichen Dienst wird diese Anregung nun aufgegriffen.

Mit den heute beschlossenen Änderungen wird die Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren als qualifizierend für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste anerkannt. Eine nach der APVO-HygK absolvierte Ausbildung soll unmittelbar qualifizieren, die übrigen nach einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit in Niedersachsen beim Landesgesundheitsamt oder im medizinischen Fachdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.

Für Ärztinnen und Ärzte wird der bestehende Zugang zu der Laufbahn Gesundheits- und soziale Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt erleichtert. Zu diesem Zweck wird die grundsätzlich für die Qualifikationsebene geforderte hauptberufliche Tätigkeit von drei Jahren auf ein Jahr reduziert.

Des Weiteren wird für Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaften mit der ersten juristischen Prüfung (beziehungsweise 1. Staatsexamen) abgeschlossen haben, ein Zugang in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ermöglicht.

Neben diesen Themen enthält der Verordnungsentwurf noch redaktionelle Folgeänderungen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

https://wertheim24.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

S RAY PreSale Store