Das durch die starken Regenfälle im Dezember 2023 und Anfang Januar 2024 ausgelöste Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat bei zahlreichen Gewässern in Niedersachsen zu erheblichen Überflutungen geführt und dadurch zum Teil schwere Schäden in den Bereichen des Hochwasserschutzes, der Landwirtschaft, der öffentlichen Infrastruktur, bei Unternehmen und Privathaushalten verursacht.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport war damit beauftragt, die entstandenen Schäden in Abstimmung mit den weiteren betroffenen Ressorts grob, das heißt überschlägig, zu erheben und systematisch zu erfassen. Unter Berücksichtigung aller bis zum 4. April 2024 gemeldeten Schäden ergibt sich dabei eine vorläufige Gesamtschadenssumme in Höhe von mehr als 161,5 Millionen Euro.
Diese überschlägige Erhebung betraf die Schäden in Privathaushalten, bei Unternehmen und der Landwirtschaft sowie an der öffentlichen, also der kommunalen sowie der landeseigenen Infrastruktur. Sie wurden durch die jeweils zuständigen Fachressorts erhoben und dem Innenministerium zur Erfassung gemeldet. Derzeit werden in einem zweiten Schritt im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium und unter Beteiligung der für die Umsetzung jeweils zuständigen Ressorts die erforderlichen Antrags- und Abwicklungsmodalitäten für eine finanzielle Unterstützung Betroffener bei der Beseitigung der Hochwasserschäden entwickelt.
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport Daniela Behrens erklärt: „Die große Schadenssumme von Stand heute bereits mehr als 161 Millionen Euro zeigt die ganze zerstörerische Kraft des Hochwassers des vergangenen Jahreswechsels. Nicht auszudenken, wie groß das Leid vieler Bürgerinnen und Bürger und die Höhe der Schäden gewesen wären, wenn die vielen ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräfte nicht ihre Feiertage geopfert hätten, um das Hochwasser mit vollem Einsatz zu bekämpfen. Für Ihre Leistung möchte ich mich im Namen der gesamten Landesregierung erneut bedanken! Neben der Behebung der Schäden brauchen wir vor diesem Hintergrund auch zwingend weitere Investitionen in den Katastrophenschutz, der in dieser Krise seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat.“
Die bis dato ermittelten Schäden setzen sich wie folgt zusammen:
Bereich |
Schadenshöhe insgesamt |
Kommunen |
55,6 Millionen Euro |
– davon Hochwasserschutzanlagen |
9,1 Millionen Euro |
– davon im Bereich Sportstätten |
1,0 Millionen Euro |
Landeseigene Schäden |
54,3 Millionen Euro |
… – davon Hochwasserschutz und Deiche |
12,0 Millionen Euro |
Deich- und Unterhaltungsverbände |
11,0 Millionen Euro |
Energiemehrkosten Schöpfwerke |
3,4 Millionen Euro |
Unternehmen |
4,0 Millionen Euro |
Landwirtschaft* |
20,5 Millionen Euro |
Privathaushalte |
12,4 Millionen Euro |
Sportstätten (Vereine) |
0,3 Millionen Euro |
Gesamtsumme |
161,5 Millionen Euro |
*Mittelwert des durch ML zugelieferten Schadenrahmens von 14-27 Millionen Euro
Bei diesen Zahlen handelt es sich um eine grobe Schadenserfassung und damit um eine Grobschätzung. Die gemeldete Schadenssumme ist damit nicht verbindlich. Nicht ausgeschlossen ist, dass es noch zu weiteren Nachmeldungen kommt, die die o. g. Gesamtsumme noch verändern könnten.
Mit dem am 7. Februar vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt 2024 werden 111 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt, um kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können und zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz zu finanzieren. Die Mittelbewirtschaftung wird von den jeweils zuständigen Fachministerien organisiert, die für Hilfen an Dritte Richtlinien mit Antrags- und Abwicklungsmodalitäten erstellen. Diese Richtlinien sind zum Teil bereits veröffentlicht bzw. befinden sich in der Abstimmung.
Die überschlägig erhobenen Schadenssummen in Privathaushalten, Unternehmen und der Landwirtschaft sowie an der kommunalen und landeseigenen Infrastruktur sind deshalb nicht mit dem voraussichtlichen Mittelabfluss in diesem Jahr gleichzusetzen. Der tatsächliche Bedarf wird erfahrungsgemäß niedriger sein. Bei Schäden von Dritten ist eine Hilfe bei der Schadensbeseitigung vorgesehen, deren Umfang in den jeweiligen Richtlinien festgelegt wird. Zudem sind Versicherungsleistungen bei der Schätzung noch nicht berücksichtigt. Zum anderen werden Mittel zur Schadensbeseitigung an der Infrastruktur sowie für den Hochwasserschutz nur zum Teil bereits in diesem Jahr abfließen. Es ist also davon auszugehen, dass die Ansätze im Nachtragshaushalt 2024 für die Bedarfe in diesem Jahr auskömmlich sein werden.
Falls darüber hinaus weitere Bedarfe insbesondere in die landeseigene Infrastruktur notwendig werden, werden die Kosten zu einem großen Anteil erst ab dem Jahr 2025 anfallen. Sie müssen deshalb im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Haushalt 2025 berücksichtigt werden.
Finanzminister Gerald Heere: „Wir werden die Menschen und Betriebe in Niedersachsen wie versprochen unterstützen und haben dafür sehr schnell die nötigen Mittel bereit gestellt. Zudem wollen wir Schäden an der öffentlichen Infrastruktur so schnell wie möglich beseitigen und uns zugleich verstärkt auf zukünftige Ereignisse dieser Art vorbereiten. Investitionen in den Hochwasserschutz sind in Zeiten des Klimawandels ein bedeutender Aspekt nachhaltiger Haushaltspolitik.“
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