Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss ist der Weg endlich frei für mehr Sicherheit, mehr Klimaschutz und mehr Gesundheit im Straßenverkehr vor Ort. Dank dieser Reform rücken nun alle Verkehrsteilnehmer*innen und Fortbewegungsarten in den Mittelpunkt.
Reform wurde lange von Kommunen gefordert
Anders als in vielen europäischen Ländern war in Deutschland bis dato eine gezielte Förderung von mehr Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV nicht zulässig. Beliebte Metropolen wie Kopenhagen, Paris oder London genauso wie viele kleinere Kommunen in unseren Nachbarländern konnten schon seit vielen Jahren den Fuß- und Radverkehr ausbauen und so sehr konkret die Lebensqualität vor Ort verbessern.
Durch unseren Einsatz bringen wir den lange geforderten Paradigmenwechsel nun auch bei uns auf den Weg. Deutschlandweit es seit vielen Jahren kommunale Beschlüsse für mehr Zebrastreifen, für Tempo 30 und für neue Radwege, die von den Verwaltungen bislang nicht umgesetzt werden konnten, weil das Straßenverkehrsrecht sie ausgebremst hat und der Vorrang für den zügigen Autoverkehr galt. Absurderweise musste bisher erst eine sehr konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden, um Straßen fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten zu dürfen. In der Realität bedeutete das: Menschen mussten erst zu Schaden kommen, folgenschwere Unfälle stattfinden, um etwa Tempo 30 anordnen oder einen sicheren Fußgängerüberweg anlegen zu können.
Kommunen können Sicherheit und Gesundheit fördern
Nun ist es gelungen eine gute Rechtsgrundlage zu verabschieden, um Radwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen. Kommunen können künftig deutlich mehr tun, um fuß- und radverkehrsfreundlich zu werden.
Damit hat das Gesetz ganz konkrete Auswirkungen auf das Leben der Menschen: gute Radwege, sichere Schulwege, pünktliche Busse machen den Alltag besser. Gleichzeitig wird kommunaler Klimaschutz durch die neuen Möglichkeiten leichter umsetzbar. Mit neuen Mobilitätskonzepten kann CO2 eingespart werden und die Luftqualität verbessert werden.
Mit dem Straßenverkehrsgesetz wird die untergeordnete Straßenverkehrsordnung, in der das Gros der Verkehrsregeln festgelegt ist, auf eine neue Grundlage gestellt. Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, müssen sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Hierzu werden Bundesregierung und Bundesrat Anpassungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen. Neben dem Abbau von Hürden für Fußwege, Radwege und Busspuren erhalten die Kommunen auch bei Tempo 30 und bei der Parkraumbewirtschaftung mehr Möglichkeiten.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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