In ländlichen und strukturschwachen Regionen gibt es viele unbesetzte Stellen für Hausärztinnen und Hausärzte. Dieser Fachkräftemangel könnte in den kommenden Jahren weiter zunehmen, denn etwa ein Drittel aller Hausärztinnen und Hausärzte sind über 60 Jahre alt und suchen meist händeringend nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger.
Attraktive Bedingungen für Hausärztinnen und Hausärzte
Dabei werden Hausärztinnen und Hausärzte wegen des demographischen Wandels immer wichtiger für die Versorgung. Sie sind in der Regel erste Ansprechstation bei einem akuten gesundheitlichen Problem und damit diejenigen, die die Patientinnen und Patienten durch unser Versorgungssystem lotsen sollen.
Vor diesem Hintergrund ist es eine gute Nachricht, dass wir buchstäblich in letzter Minute wichtige Verbesserungen in der hausärztlichen Versorgung erreichen konnten:
- Wir sorgen für eine verlässlichere Vergütung. Alle von Hausärztinnen und Hausärzte erbrachten Leistungen werden künftig voll vergütet.
- Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten, die nicht so intensiv betreut werden müssen, wird statt einer quartalsweisen eine jährliche Versorgungspauschale gezahlt. Damit entfällt der Anreiz, Versicherte nur wegen dieser Pauschale einmal im Quartal einzubestellen. Das sorgt für zusätzliche hausärztliche Behandlungskapazitäten für andere Versicherte.
- Außerdem können Hausärztinnen und Hausärzte künftig eine Pauschale zur Vorhaltung von notwendigen Praxisstrukturen abrechnen.
Weitere Verbesserungen
Für Menschen mit Behinderungen konnten wir Erleichterungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zur besseren Teilhabe und Mobilität erreichen. Bei der Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) entfällt künftig bei der Verordnung eines Hilfsmittels die Prüfung der Erforderlichkeit durch die Krankenkasse. Damit wird die Versorgung deutlich beschleunigt. Außerdem wird eine Ausnahmeregelung zur Erstattung von Wundverbänden verlängert.
Gesetzlich versicherte Frauen erhalten bei Hinweisen auf eine sexuelle Straftat ohne Altersbeschränkung Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) als Kassenleistung. Bislang galt dabei eine Altersgrenze von 22 Jahren.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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