Energiewende erfolgreich weiterentwickelt | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Energiewende erfolgreich weiterentwickelt

Der Rekordausbau der erneuerbaren Energien ist ein großer Erfolg der Grünen Regierungsbeteiligung – diesen Kurs setzte das Gesetzespaket konsequent fort: 

Die Erneuerbaren sind nun unsere maßgebliche Stromquelle und darauf muss unser Stromsystem ausgerichtet sein. Das bedeutet, dass Erneuerbare zunehmend Verantwortung für die Sicherheit des Stromsystems tragen und die Netzbetreiber den Betrieb der Netze modernisieren müssen. In diesem Sinne haben wir im Energiewirtschaftsgesetz Regelungen beschlossen, die Schritt für Schritt die Kommunikation zwischen Stromnetz und Solaranlagen verbessern. So haben wir weiterhin zu jeder Zeit ein stabiles Netz. Die Direktvermarktung soll digital, einfach und massentauglich und so auch für kleinere Anlagenbetreiber wirtschaftlich werden. Netzbetreiber müssen regelmäßige Tests durchführen, in denen sie prüfen, ob Anlagen in ihrem Netz tatsächlich steuerbar sind. Alle Anforderungen gelten dabei nur für neue Anlagen, für alle alten Anlagen gibt es natürlich Bestandsschutz. 

Die Bioenergie bleibt ein zentraler Bestandteil der Energiewende und wird zielgerichteter genutzt. Die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fokussieren auf eine flexiblere und bedarfsgerechte Nutzung von Biogasanlagen. Anstatt eines durchgehenden Betriebs sollen diese vor allem in Zeiten niedriger Wind- und Solarstromerzeugung zur Versorgungssicherheit beitragen. Konkret wurden die Ausschreibungsmengen auf 1.300 MW für das Jahr 2025 und 1.126 MW für 2026 angehoben. Zusätzlich wird der Substrateinsatz umweltfreundlicher gestaltet: Der Anteil von Mais wird weiter reduziert, während die Nutzung von Reststoffen gezielt gefördert wird. Diese Reformen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern schaffen auch Planungssicherheit für Betreiber von Biogasanlagen.

Wir haben in der Grünen Regierungsbeteiligung dafür gesorgt, dass der Ausbau und die Genehmigungen bei der Windkraft richtig in Fahrt gekommen sind. Damit die Akzeptanz hoch bleibt, ist es wichtig, dass die räumliche Steuerung der Windenergie funktioniert. Dafür stellen wir nun gesetzlich klar, dass die sehr einfach zu erlangenden Vorbescheide für Windkraftanlagen künftig nur innerhalb von geplanten Windenergiegebieten gelten. So lösen wir das Problem, dass einzelne Projektierer gezielt außerhalb dieser Voranggebiete Vorbescheide beantragen, ohne die Ausbaudynamik zu verringern. 

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ist eine Umsetzung der vereinbarten europäischen Gesetzgebung in nationales Recht. Dabei sorgt es dafür, dass die deutschen Unternehmen rechtssicher am reformierten europäischen Emissionshandel und dem CO2-Grenzausgleichmechanismus CBAM teilnehmen können. Die Regelung für die CO2-Bepreisung von Abfall bleibt auf Drängen der Unionsfraktion im nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) anstatt in den ETS1 zu wechseln. Entscheidend ist aber: es gibt weiterhin ein CO2-Preissignal auch in der Abfallverbrennung.

Nachdem eine grundlegendere, auf ökologische Modernisierung gerichtete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) in der Ampel-Koalition nicht mehrheitsfähig gewesen war, wurde sich nun auf eine beihilferechtlich konforme Verlängerung geeinigt. Damit verschaffen wir der Branche Kontinuität und sichern ein weiteres Stück unser aller Versorgungssicherheit. Es bleibt dennoch weiterhin notwendig, das KWKG grundlegend zu novellieren. Das fordert nicht nur das Beihilferecht, sondern auch das Klima. Dafür machen wir uns weiter stark. 

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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