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Die Aufarbeitung des NSU-Terrors bleibt eine zentrale Aufgabe für Staat und Gesellschaft. Doch auch 13 Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) sind die Erinnerung an die Opfer und die Lehren aus den Verbrechen nicht angemessen verankert. Mit der Gründung einer Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ und der späteren Errichtung eines Dokumentationszentrums und Erinnerungsortes für die Opfer des NSU soll diese Leerstelle gefüllt und er Staat seiner Verantwortung gerecht werden.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ist ein klares Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Er soll die Grundlage schaffen für einen dauerhaften institutionellen Rahmen, um den NSU-Komplex umfassend aufzuarbeiten, den Opfern zu gedenken und die Gesellschaft für die Gefahren rechtsextremer Ideologien zu sensibilisieren.
Eine starke und inklusive Stiftung als Grundgerüst
Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat, einem Vorstand und zwei Stiftungsbeiräten getragen. Diese Struktur stellt sicher, dass alle relevanten Perspektiven einbezogen werden: Die Opferangehörigen und Überlebenden des NSU-Terrors erhalten über den ersten Beirat eine zentrale Stimme, während der zweite Beirat wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Expertise einbringt. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer wird zudem beratend eingebunden, um die Anliegen der Betroffenen konsequent in den Fokus zu rücken.
Diese inklusive Ausrichtung ist entscheidend, um das Vertrauen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft zu stärken. Das Dokumentationszentrum soll nicht nur ein Ort des Gedenkens sein, sondern auch eine Plattform für Dialog, Forschung und historisch-politische Bildung.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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