Abgabe auf Einwegkunststoff kommt

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Im Park, im Wald, an der Straße oder im Meer: Produkte aus Einwegkunststoff tragen in hohem Maße zur Vermüllung unserer Umwelt bei. Im Kampf gegen die Plastikflut haben wir als Ampelkoalition einen wichtigen Erfolg erzielt: In Zukunft werden die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik an den Kosten für die Beseitigung von Plastikmüll im öffentlichen Raum beteiligt.

Mit dem „Einwegkunststofffondsgesetz“ vollziehen wir die Umsetzung der  EU-Einwegkunststoffrichtlinie und geben den Kommunen über die Abgabe Mittel gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums an die Hand.

Hersteller zahlen in einen Fonds ein

Das Prinzip ist einfach: Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie etwa Luftballons, Getränkebechern und To-Go-Verpackungen zahlen in einen Fonds ein, aus dem die Kommunen eine Erstattung für ihre Reinigungskosten und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten. So werden Steuerzahler*innen entlastet und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden wird verbessert — von weniger Plastikmüll in Parks, Wäldern und Gewässern profitieren wir alle.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir Grüne im Bundestag uns für Verbesserungen am Gesetzentwurf eingesetzt. Die europäische Richtlinie bezieht sich auf Einwegkunststoffprodukte, allerdings sehen wir bereits jetzt Ausweichbewegungen auf andere Einwegartikel, die nicht per se ökologisch nachhaltiger sind. Dazu gehören zum Beispiel Einwegverpackungen aus Papier.

Wir haben im Verfahren durchgesetzt, dass die Evaluierung des Gesetzes früher als geplant stattfindet und explizit eine Erweiterung der Produktpalette ermöglicht. Außerdem werden ab 2027 auch Feuerwerkskörper mit Plastikanteil vom Gesetz erfasst.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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