Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung

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Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Im Gesetzentwurf ist ebenfalls vorgesehen, dass der Bund bei seinen wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen nicht nur die Kommunikation mit den Bürger*innen digital anbietet, sondern auch die gesamte Abwicklung der Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung haben wir uns seit vielen Jahren eingesetzt. Um den Ansatz noch besser zu nutzen, bringen wir konkrete Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ein.

Digitales Postfach: Die BundID

Die BundID dient als digitales Postfach, über das Bürger*innen ihre Kommunikation mit der Verwaltung abwickeln können. Außerdem können darüber Bescheide digital zugestellt werden. Die BundID ist bereits seit 2019 für einige Verwaltungsdienstleistungen in Nutzung, soll in Zukunft aber bundesweit für jegliche Kommunikation mit den Behörden zum Einsatz kommen. Alle Bundesländer, die bisher eigene ID-Konten betreiben, sollen innerhalb von drei Jahre auf die BundID umsteigen.

Nutzungsfreundlichkeit

Digitalisierung in der Verwaltung ist kein Selbstzweck: Die Menschen müssen stets im Mittelpunkt stehen. Besonders wichtig ist uns, dass digitale Verwaltungsleistungen allen Bürger*innen leicht zugänglich sind. Niemand sollte IT-Profi sein müssen, um digital mit Behörden kommunizieren zu können. Im Gesetzentwurf ist bereits verankert, dass Bund und Länder durch geeignete Maßnahmen die Nutzungsfreundlichkeit, Barrierefreiheit und einfache Bedienbarkeit für die Bürger*innen sicherstellen müssen. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch dafür einsetzen, diese Vorgaben weiter zu konkretisieren: Nutzungsfreundlichkeit muss künftig Standard sein. Darüber hinaus wollen wir Bürger*innen mit leicht zugänglichen und verständlichen Beratungsangeboten in die Lage versetzen, ihre Kommunikation mit der Verwaltung problemlos online erledigen zu können, ohne dafür den Weg in das Bürgeramt antreten zu müssen.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

Es muss sichergestellt sein, dass staatliche Stellen auf unsere Daten nur zugreifen können, soweit dies rechtlich zulässig und zur Bearbeitung eines Antrags zwingend erforderlich ist. Wenn Behörden und öffentliche Einrichtungen in das Visier von Hackern geraten, werden sie nicht nur handlungsunfähig, sondern es besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger*innen abfließen. Darum setzen wir uns dafür ein, dass bei allen Digitalisierungsprozessen der Grundsatz „Privacy and Security by Design“ gilt: Bei der Entwicklung von digitalen Lösungen müssen Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an mitgedacht und effektiv implementiert werden.

Damit Bürger*innen stets einen Überblick darüber behalten, welche Informationen der Staat über sie vorhält und austauscht, muss stets ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet sein. Datenübertragungen müssen automatisch protokolliert und für Bürger*innen einsehbar sein. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir konkrete Vorschläge unterbreiten, wie sich hohe Transparenzanforderungen, umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und effektive Betroffenenrechte in die Tat umsetzen lassen.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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