Anlässlich des Kabinettsbeschlusses für die Aufnahme einer Katastrophenklausel („Ahrtal“) in das Baurecht erklärt Anja Liebert, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
Der Bund hat heute baurechtliche Erleichterungen auf den Weg gebracht und so die Grundlage für einen beschleunigten Wiederaufbau in den von der Flut im Sommer 2021 zerstörten Gebieten gelegt.
Mit der heute verabschiedeten „Katastrophenklausel („Ahrtal“)“ sollen die Bundesländer ermächtigt werden, Gebiete durch Landesverordnung baurechtlich als „Katastrophengebiete“ einzustufen. Die Gemeinden können somit zeitlich befristet schneller planen und bauen, sowohl hochwasserangepasst an gleicher Stelle oder, wenn es die Gefahreneinschätzung verlangt, an anderer Stelle Bauflächen neu ausweisen.
Der Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss zwischen einem beschleunigten Wiederaufbau und der umfassenden Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen. So sind Umweltverträglichkeitsprüfungen weiter verpflichtend. Für den Fall, dass Bauflächen neu ausgewiesen werden, müssen versiegelte Flächen im Gegenzug entsiegelt oder Ausgleichszahlungen in einen Naturschutzfond geleistet werden.
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die geschädigten Unternehmen und die öffentlichen Einrichtungen hat die Bundesregierung damit die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen, um den Menschen im Ahrtal – aber auch künftig bei auftretenden Katastrophen ganz generell – schnelle, zielgerichtete und unbürokratische Hilfe beim Wiederaufbau zu garantieren.
Wegen des Klimawandels müssen wir leider damit rechnen, dass Extremwetter, Starkregen, durch Trockenheit verursachte Waldbrände sowie Dürre etc. zunehmen werden. Daher setzen wir uns weiter konsequent für eine klimagerechte, energieeffiziente Bauweise und vorsorgenden Klimaschutz ein.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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