Die Ampelfraktionen haben in dieser Woche neue Regelungen zum Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet. Damit werden hinweisgebende Personen vor beruflichen Repressalien besser geschützt, wenn sie beispielsweise Straftaten an eine interne oder externe Meldestelle geben. Das Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie. Die Regelungen gehen aber über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen.
„Dass wir den Schutzbereich auch auf nationales Recht ausgeweitet haben, wird hinweisgebenden Personen mehr Rechtssicherheit und Verlässlichkeit geben“, sagt Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Dabei sind wir uns als Koalition klar, dass das nur ein Zwischenschritt ist und wir eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Blick behalten. Sehr zu begrüßen ist, dass Unternehmen und Behörden auch anonyme Meldungen entgegen nehmen müssen“, so Wegge. Das setze die Hemmschwelle für hinweisgebende Personen herab, die zwar Meldungen abgeben wollen, aber erst Vertrauen zu der Meldestelle entwickeln müssen. Auch wenn die Einrichtung von Meldekanälen zunächst wie eine Belastung erscheine, seien Meldungen von Missständen und Verstößen für Unternehmen, Behörden und die Zivilgesellschaften ein Gewinn.
„Wer Hinweise auf Straftaten, Rechtsverstöße oder große Missstände gibt, verdient unseren Respekt. Es gehört viel Mut dazu, so etwas zu melden. Viel zu oft bleiben solche Taten nämlich im Verborgenen und werden erst viel zu spät oder gar nicht aufgedeckt“, sagt Sebastian Fiedler, zuständiger Berichterstatter. Das verursache in der Wirtschaft immense Schäden und sorge in Behörden dafür, dass bedrohliche Fehlentwicklungen, wie rassistische Chatgruppen, Netzwerke von Verschwörungsextremisten oder korruptive Strukturen viel zu lange nicht auffallen.
Daher sei es wichtig, den mutigen Menschen, die Hinweise auf derartige Vorgänge geben, vor Repressalien zu schützen. Der Hinweisgeberschutz solle so gut und so schnell wie möglich ausgebaut werden.
Als nächstes will sich die Ampel unter anderem den Bereich der nationalen Sicherheit und Verschlusssachen ansehen – auch im Bereich der Polizei. Beim Anwendungsbereich des Gesetzes soll geprüft werden, ob er hinweisgebende Personen hinreichend schützt. Bei Bedarf wird er erweitert.
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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