[ad_1]
In dieser Woche bringen die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzesentwürfe für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in den Bundestag ein. Hinweisgeber:innen (Whistleblower) sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden, da sie einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten.
Vorgesehen ist unter anderem, berufliche Repressalien, wie Kündigungen, aufgrund von Missstands-Hinweisen zu verbieten. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde werden interne und externe Meldestellen eingerichtet, die auch anonyme Meldungen entgegennehmen können.
Mit den zwei Gesetzentwürfen wird nun ein neuer Anlauf genommen, da das im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats fand.
Der Großteil der Regelungen, die der Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union dienen, ist nun in einem nicht zustimmungspflichten Gesetzentwurf zu finden. Der Entwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz“ legt darüber hinaus fest, dass die Regelungen auch für Landesbeamt:innen gelten sollen, was die Zustimmung des Bundesrates erforderlich macht.
[ad_2]
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/