Bundesverfassungsgericht gestärkt | SPD-Bundestagsfraktion

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Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

Heute hat ein überparteiliches Bündnis mehrerer demokratischer Fraktionen die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert. Dadurch werden die Abwehrkräfte des Bundesverfassungsgerichts gegen Angriffe autoritärer und antidemokratischer Kräfte gestärkt. Die Einigkeit der demokratischen Fraktionen zeugt von der Überparteilichkeit und der Bedeutung des höchsten deutschen Gerichts.

„Das Bundesverfassungsgericht ist für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar. Die Erfahrung insbesondere in Polen und Ungarn lehrt uns, dass illiberale und autokratische Mehrheiten unabhängige Gerichte gezielt aushebeln und arbeitsunfähig machen, um ihre Agenda ohne Widerspruch durchzusetzen.

Gegen solche Angriffe von Verfassungsfeinden schützen wir das Bundesverfassungsgericht. Wir sichern die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts, indem zentrale Strukturen und die Geschäftsordnungsautonomie nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können. So kann nicht einfach durch beispielsweise einen zusätzlichen Senat das Gericht mit Günstlingen von Antidemokraten besetzt werden. Der Ersatzwahlmechanismus verhindert Blockaden bei der Neubesetzung von Richterstellen und hält das Gericht arbeitsfähig.

Vorgesehen ist zudem, in der Verfassung die Strukturen des Gerichts festzuschreiben, darunter etwa die Amtszeit der Richterinnen und Richter (zwölf Jahre) und deren Altersgrenze (68 Jahre), der Aufbau mit zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern, der Ausschluss der Wiederwahl nach zwölf Amtsjahren, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie.  

Mit der heutigen Reform schützen wir die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und damit die Demokratie und den Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit des Gerichts ist entscheidend, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden. Sie stellt sicher, dass die Grundrechte eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin geschützt werden können, schützt vor willkürlichen Eingriffen des Staates und zeigt dem gesetzgeberischen Handeln Grenzen auf. Deswegen war das heute ein wichtiger Schritt.“

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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