Corona-Schutz für den Herbst | SPD-Bundestagsfraktion

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Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesgesundheitsministeriums für die Corona-Impf- und Test-Verordnungen bis Ende 2022 zu verlängern. Auch die Impfverordnung soll bis Ende dieses Jahres weitergelten.

Bis Ende 2023 wird es zudem möglich sein, sich in Apotheken, Zahn- und Tierarztpraxen impfen zu lassen.

Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und Notlagen zu vermeiden. Gleichwohl ist die vulnerable Bevölkerung weiterhin gefährdet, da auch eine Impfung nicht jede schwere Erkrankung verhindern kann. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, erhalten die Länder daher eine Ermächtigungsgrundlage, um im Pflegebereich eigene Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu erlassen. In vollstationären Einrichtungen kann so beispielsweise eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft bestellt werden.

Um das Pandemiegeschehen und die Auslastung der Krankenhäuser besser beurteilen zu können, sollen diese verpflichtet werden, regelmäßig die Anzahl der belegten und der freien Betten auf Normalstationen zu melden. Diese Meldungen sollen künftig technisch einfacher erfolgen.

Im parlamentarischen Verfahren wird über weitere Corona-Schutzmaßnahmen beraten. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht oder Zugangsregeln wie 2G. Sobald über etwaige Maßnahmen entschieden ist, wird der Gesetzentwurf entsprechend ergänzt.

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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