Der Ausbau der Windenergie soll beschleunigt werden

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.

Um den Ausbau der Windenergie an Land jetzt massiv zu beschleunigen, haben die Koalitionsfraktionen diese Woche einen Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WalG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest: Bis Ende 2026 sollen 1,4 Prozent und bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Grundlage hierfür ist eine Flächenpotenzialstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Verfehlt ein Land zu bestimmten Stichtagen seine Ziele, sind Windenergieanlagen auch im gesamten nicht beplanten Außenbereich privilegiert zulässig – und zwar so lange, bis die Flächenziele erfüllt werden. 

Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände von Windrädern zu Wohngebäuden entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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