Die Polizei ist das zentrale Symbol des staatlichen Gewaltmonopols. Die übergroße Mehrheit der Polizist*innen in Deutschland kommt ihrer sehr anspruchsvollen und zum Teil gefährlichen Aufgabe gewissenhaft und innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen nach. Hierfür gebührt ihnen Respekt und Wertschätzung.
Kommt es allerdings zu rechtswidrigen Handlungen von Polizist*innen, wiegen diese für die Betroffenen oft sehr schwer. Umso wichtiger ist, dass die Polizeien des Bundes und der Länder einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Wird man in Deutschland durch eine polizeiliche Maßnahme in seinen Rechten verletzt, kann man Klage vor dem Verwaltungs- oder auch Strafgericht erheben. Doch oftmals bleibt nach diesen Verfahren das Gefühl, dass wichtige Fragen und Probleme nicht behandelt worden sind, da ein Gerichtsverfahren den Einzelfall betrachtet. Gleiches gilt für die beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren. Strukturelle Probleme, die den Hintergrund des Vorfalles bilden, werden dabei oft nicht in den Blick genommen.
Eine der Lehren aus dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss lautet daher, dass die Polizei eine neue Fehler- und Arbeitskultur entwickeln muss. In acht Bundesländern wurde das Amt des*der unabhängigen Polizeibeauftragten daher bereits geschaffen. Und auch auf Bundesebene wird das Amt des Bundespolizeibeauftragten einen wertvollen Beitrag leisten und das Vertrauen zwischen Bürger*innen und Polizei stärken.
Ansprechperson für Polizist*innen und Bürger*innen
Der Bundespolizeibeauftragte wird nicht nur für Bürger*innen, sondern auch für Polizist*innen als unabhängige Ansprechperson fungieren. Beschäftigte der Polizeien des Bundes können sich bei strukturellen Mängeln, Fehlentwicklungen, Fehlern oder Fehlverhalten unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Bundespolizeibeauftragten wenden. Das Ziel ist es, strukturelle Probleme innerhalb der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Polizei beim Deutschen Bundestag aufzudecken – das können rassistische und rechtsextreme Chatgruppen, frauenfeindliches oder queerfeindliches Verhalten oder andere Probleme sein.
Aber auch Bürger*innen können Einzelfälle melden, etwa wenn sie von Racial Profiling betroffen sind. Der Polizeibeauftragte kann dann die Hintergründe des Vorfalls untersuchen.
Der Polizeibeauftragte erhält wirksame Kompetenzen. Er kann eigene Ermittlungen parallel zu möglichen Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren auch ohne das Einverständnis der Staatsanwaltschaft führen, wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist. Er kann dazu neben Betroffenen auch Zeug*innen anhören. Gerichte, Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sind zur Übermittlung von Akten oder Dateien verpflichtet, damit der Polizeibeauftragte die Ermittlungen umfassend durchführen kann. Auch können Dienststellen der Polizeien ohne vorherige Anmeldung betreten und die Bediensteten befragt werden. Der Polizeibeauftragte kann zudem nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages abgewählt werden. So wird die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten sichergestellt.
Ein innenpolitischer Meilenstein
Die Einrichtung des Polizeibeauftragten ein großer Erfolg für die Bürger*innenrechte und die parlamentarische Kontrolle. Damit haben wir ein Vorhaben verwirklicht, für das wir uns seit langer Zeit eingesetzt haben. Es besteht nun die Chance auf ein verbessertes Verhältnis zwischen Bürger*innen und Polizei und für eine bessere Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Für diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe wünschen wir Uli Grötsch gutes Gelingen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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