Die Ausbildungsgarantie kommt | SPD-Bundestagsfraktion

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Weiterbildungsgesetzes beschlossen. Damit will die Bundesregierung die inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung in Deutschland stärken und neue Möglichkeiten schaffen, damit die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen schaffen können.

Mit dem Weiterbildungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erweitert und ergänzt. Mit der Einführung der Ausbildungsgarantie und eines Qualifizierungsgeldes werden zudem wichtige Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Ausbildungsgarantie

Ziel der Ausbildungsgarantie ist, dass alle jungen Menschen, die an einer Ausbildung interessiert sind, ein Angebot und die nötige Unterstützung erhalten.

Fahrkosten und ggf. auch Unterkunftskosten können übernommen werden. Damit junge Menschen ihr bisheriges Wohnumfeld für eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen, können sie einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnte und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnt, hat einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.

Neu ist die Förderung von Berufsorientierungspraktika: Junge Menschen können sich bei Ausbildungsbetrieben über Berufsbilder informieren und möglichst noch im selben Jahr eine Ausbildung beginnen.

Förderung der Weiterbildung

Die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter hat zum Ziel, die Fördersystematik planbarer sowie verlässlicher zu machen, indem die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse jeweils auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben werden.

Darüber hinaus wird der Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter für alle Arbeitgeber und Beschäftigte geöffnet. Bisher gibt es die Bedingung, dass es sich um „Tätigkeiten im Kontext Strukturwandel oder Weiterbildung in einem Engpassberuf“ handelt.

Qualifizierungsgeld

Daneben ergänzt ein Qualifizierungsgeld die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.

Während der Weiterbildung wird der Betrieb von den Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten entlastet, trägt dafür aber die Weiterbildungskosten. Die zu qualifizierenden Beschäftigten enthalten während der Weiterbildung das Qualifizierungsgeld, welches sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld anlehnt. Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind möglich.

Die Förderdauer umfasst bis zu 3,5 Jahre, so dass auch der Erwerb neuqualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau möglich ist.

Mit dem Weiterbildungsgesetz soll zudem die Möglichkeit der Erstattungen für Kosten von Unternehmen, die sie für die berufliche Weiterbildung Angestellter während Kurzarbeit haben, um ein Jahr verlängert werden.

 

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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