Die EEG-Umlage wird abgeschafft | SPD-Bundestagsfraktion

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In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet zugleich höhere Strompreise für viele Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Um die Bürger:innen zu entlasten, wird die EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt. Ursprünglich war die Absenkung zum 1.1.2023 geplant.

Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher:innen weiterzugeben.

Zudem wird die Transparenz erhöht: Stromlieferant:innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber von 6,6 Milliarden Euro werden durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist Teil von zwei Entlastungspaketen, die die Bundesregierung beschlossen hat, um Bürger:innen angesichts der hohen Energie- und Lebenskosten zu unterstützen.

PDF mit der Übersicht aller Maßnahmen zum Herunterladen.

 

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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