In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.
Um Verbraucher:innen und Unternehmen vor hohen Energiepreisen zu schützen, haben die Regierungskoalitionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der die vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022 vorsieht.
Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben.
Zudem soll die Transparenz erhöht werden: Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.
Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber werden mit rund 6,6 Milliarden Euro durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.
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