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Die Details beim Heizungsgesetz stehen: Die Ampel-Fraktionen stellen den Menschen mit wenig Einkommen in Deutschland bis zu 70 Prozent Förderung für einen Heizungstausch in Aussicht. „Soziale Verträglichkeit, Finanzierbarkeit und die Klimaziele halten wir fest im Blick. Wir schaffen Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen“, sagte Fraktionsvize Matthias Miersch.
Die SPD-Fraktion hatte sich bei den Verhandlungen besonders für diese soziale Komponente eingesetzt. Auch Mieter:innen können sich darauf verlassen, nicht über Gebühr belastet zu werden, wenn die Vermieter die Kosten für den Heizungstausch auf die Mieter:innen umlegen. „Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch gibt“, sagte die Vize-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz.
Verbindliche Wärmeplanung muss vorliegen
Die Wärmewende muss einen erheblichen Beitrag dazu leisten, unsere Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Deshalb muss das Heizen fossilfrei werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen künftig nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese Vorgabe soll in Kommunen aber erst greifen, wenn diese eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben.
Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohner ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. In Neubaugebieten soll diese Vorgabe unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 2024 gelten.
Den Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz haben die Fraktionen damit grundlegend überarbeitet. Die Bürger:innen erhalten planbare Voraussetzungen, für die bei ihnen möglichen Heizungsalternativen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail:
Förderung
Basis ist eine Sockelförderung von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer sowie auch für Vermieter. Hinzu kommt nun eine verstärkte Sozialkomponente von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer profitieren. Dies ist das klare Signal, dass gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders unterstützt werden.
Als zusätzliche Unterstützung in die Breite der Gesellschaft hinein sowie zugleich als zusätzlicher Klima-Impuls wurde zudem ein Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten vereinbart, der ab 2028 degressiv abschmilzt (um drei Prozent alle zwei Jahre). Damit soll ein Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gerade besonders alter Heizungen gegeben werden.
Sockelförderung, Sozialkomponente, der Klima-Geschwindigkeitsbonus sind miteinander kombinierbar – bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Es soll zudem neben der Zuschussförderung ein Kreditprogramm mit Zinsvergünstigungen und möglichst auch Tilgungszuschüssen geben, um insbesondere auch vulnerablen Gruppen und älteren Menschen ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Mieterschutz
Mieter:innen sollen nicht über Gebühr belastet werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten Vermieter*innen Kosten einer Modernisierung zu acht Prozent auf die Mieter:innen umlegen. Die Kappung der Gesamtbelastung liegt dabei bei drei Euro/qm über einen Zeitraum von sechs Jahren.
Nun wurde eine neue Modernisierungsumlage vereinbart. Diese sieht vor, dass Vermieter:innen die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf die Mieter:innen umlegen können, wenn – und das ist die Bedingung – eine Förderung auch wirklich in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.
Zudem – und das ist die elementare Mieterschutzregelung – wird die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter immer bei 50 Cent gekappt. Dies gilt unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf Mieter:innen. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, greift immer die Gesamtkappungsgrenze von 3 Euro (in Ausnahmefällen 2 Euro) pro qm. Das heißt, dass jetzt bereits jede/r Mieter:in Planbarkeit hat, wie hoch seine maximale Mieterhöhung sein wird.
Härtefalleinwände im Falle des Heizungstausches sollen immer möglich sein. Das heißt für Mieter:innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommen ansteigt, gilt nur eine beschränkte Umlagefähigkeit. Dies sichert die soziale Gerechtigkeit im Rahmen der Wärmewende im Gebäudesektor.
Gasnetze und Heizungen
Wer nach dem 1. Januar 2024 noch eine Gasheizung einbauen möchte, erhält vorher eine verpflichtende Beratung. In dieser wird er darauf hingewiesen, dass er aufgrund der steigenden CO2-Preise und den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit steigenden Betriebskosten rechnen muss und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen kann.
Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dies kann er bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate seines Versorgers nachweisen.
In den Fällen, in den die Gasnetze zukünftig mit klimaneutralen Gasen (Biomethan, Wasserstoff) genutzt werden sollen, wird die Bundesnetzagentur die Planungen der Kommunen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüfen.
Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich. Die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfällt.
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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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