Einigung zum Gebäudeenergiegesetz

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Dazu erklären die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch (SPD), Verena Hubertz (SPD), Julia Verlinden (B90/Grüne), Andreas Audretsch (B90/Grüne), Lukas Köhler (FDP) und Carina Konrad (FDP):

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Details der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz erzielt und damit die zuvor in den Leitplanken beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf vorangebracht.

Es ist gelungen eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet. Damit bringen wir den Gebäudesektor auf den Weg zur Klimaneutralität. Wir schützen Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern.

Im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann. Wir haben die Strukturen der kommunalen Wärmeplanung genauer festgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger mehr Verlässlichkeit beim Heizungsumstieg haben. Die kommunale Wärmeplanung wird damit zentraler Ankerpunkt für den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland.

Wir haben uns darauf verständigt, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Förderung des Bundes für Haushalte im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen in Heizungssysteme weiterentwickelt und erhöht wird. So werden möglichst passgenau die Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir entwickeln außerdem die Modernisierungsumlage weiter.

Die Einigung wird nun in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Gesetzentwurf übersetzt. Bis Freitag sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.

Matthias Miersch und Verena Hubertz, Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
„Soziale Verträglichkeit, Finanzierbarkeit und die Klimaziele halten wir fest im Blick. Wir schaffen Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Die kommunale Wärmeplanung differenzieren wir in Stufen aus, damit Bürgerinnen und Bürger maximale Verlässlichkeit haben. Dort wo Gasnetze weiter betrieben und auf CO2-neutrale Gase umgestellt werden sollen, erhält die Bundesnetzagentur zukünftig eine zentrale Kontrollfunktion insbesondere zur Einhaltung der Klimaziele. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch gibt.“

Julia Verlinden und Andreas Audretsch, Stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion:
„Das Gebäudeenergiegesetz ist ein großer Schritt für den Klimaschutz. Damit sorgen wir für sichere Wärme aus erneuerbaren Energien, die Zeit der fossilen geht zu Ende – ein gewaltiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Wenn Wasserstoffgebiete ausgewiesen werden sollen, muss es für den tatsächlichen Hochlauf von Wasserstoff konkrete Zwischenziele geben, die den Klimazielen entsprechen. Die Bundesnetzagentur wird das kontrollieren. Die Umstellung auf Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen, klimaneutrale Wärmenetze oder Solarthermie werden wir sozial gestalten. Menschen mit wenig Einkommen können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, die Kosten für Mieterinnen und Mieter werden wir durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Umlage deckeln, so dass der Einbau einer neuen Heizung zu keiner Überlastung führen kann.“

Lukas Köhler und Carina Conrad, Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion:
„Mit diesem Verhandlungsergebnis haben wir die fundamentalen Änderungen am Gesetzentwurf konkretisiert und werden nun ein praxistaugliches und technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz auf den Weg bringen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist besonders wichtig, dass niemand zu etwas verpflichtet wird, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Anschließend können die Bürger auf Grundlage des Wärmeplans entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Holzheizung, eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung oder eine Wärmepumpe wählen. Wir schließen Eingriffe ins Eigentum aus und stellen sicher, dass niemand eine funktionierende Heizung ausbauen muss. Durch die neue Modernisierungsumlage bei gleichzeitigem Schutz der Mieter vor übermäßig steigenden Kosten sowie ein gut austariertes Förderkonzept setzen wir Anreize für Investitionen und stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird. Für uns Freie Demokraten war immer klar, dass wir Klimaschutz nur gemeinsam mit den Bürgern erreichen können. Das setzen wir nun im grundlegend überarbeiteten Heizungsgesetz um.“

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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