„Das sogenannte Leitentscheidungsverfahren haben wir eingeführt, um die Justiz bei Massenverfahren zu entlasten und Verbraucher:innen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht zu verhelfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern erstmals in einem Verfahren ein Urteil gesprochen und eine Grundsatzentscheidung getroffen, die viele tausende Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten betrifft. Das zeigt, dass das Gesetz wirkt. Die Justiz wird spürbar entlastet. Und die vielen von einem Datendiebstahl auf der Plattform Facebook betroffenen Nutzerinnen und Nutzer profitieren nun davon.“
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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