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Dem Auftrag der NATO und des VN-Sicherheitsrats entsprechend soll das Bündnis im Rahmen von SEA GUARDIAN einen Beitrag zur Stärkung der NATO-Südflanke durch Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch, maritimen Kampf gegen den Terrorismus und Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.
Eine deutsche Beteiligung an der Gewährleistung der Sicherheit an der Südflanke der NATO ist Teil der bündnispolitischen Aufgaben der Bundeswehr und von der grünen Bundestagsfraktion grundsätzlich immer unterstützt worden. Das Mittelmeer gehört weltweit zu den am stärksten befahrenen Seegebieten und die Sicherheitslage in Anrainerstaaten wie Libyen ist nach wie vor fragil. Waffenschmuggel, organisierte Kriminalität und Korruption gefährden die Sicherheit. Der Sicherheitsrat hat die Mitgliedsstaaten wiederholt ermächtigt, die Einhaltung des Waffenembargos gegenüber Libyen zu überwachen, indem sie vor der Küste Schiffe überprüfen, bei denen hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass sie Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial nach oder aus Libyen befördern.
Ein enges Mandat mit realistischer Obergrenze
In der letzten Wahlperiode hatte das entsprechende Mandat des Bundestages einige gravierende Schwächen, weshalb wir Grüne im Bundestag im vergangenen Jahr eine überfällige Anpassung durchsetzen konnten: Das Einsatzgebiet von SEA GUARDIAN wurde grundsätzlich auf die Küstenmeere von NATO-Staaten begrenzt. Die Möglichkeit eines nicht näher definierten Kapazitätsaufbau in Mittelmeeranrainerstaaten wurde aus dem Mandat gestrichen. Die Mandatsobergrenze wurde auf 550 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Die Bundesregierung hat nun einen Antrag auf Verlängerung des Mandats zu diesen Parametern vorgelegt. Sie kündigt darin auch an, dieses Mandat regelmäßig zu evaluieren und, wenn nötig, anzupassen.
Historie des Mandats
Die Operation SEA GUARDIAN ist die Nachfolgemission der Operation ACTIVE ENDEAVOR (OAE). Diese beruhte auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrags, nachdem der NATO-Rat aufgrund der Terroranschläge des 11. September 2001 erstmals das Vorliegen des Bündnisfalls festgestellt hatte. Der OAE-Einsatz der Bundeswehr war am 16. November 2001 zum ersten Mal vom Bundestag gebilligt worden. Die unbefristete Berufung auf den Bündnisfall wurde von uns wiederholt kritisiert. Auf dem NATO-Gipfel 2016 in Warschau wurde beschlossen, die Operation SEA GUARDIAN auf den Weg zu bringen. Sie beruht nunmehr unter anderem auf Beschlüssen des Nordatlantikrats und UN-Resolutionen, insbesondere der Resolution 2292 (2016) zur Unterbindung des Waffenschmuggels an Libyen.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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