Gesetz für Bundespolizeibeauftragten kommt

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Strukturelle Probleme in den Blick nehmen

Die Polizei ist das zentrale Symbol des staatlichen Gewaltmonopols. Die übergroße Mehrheit der Polizist*innen in Deutschland kommt ihrer sehr anspruchsvollen und zum Teil gefährlichen Aufgabe gewissenhaft und innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen nach. Hierfür gebührt ihnen Respekt und Wertschätzung.

Kommt es allerdings zu rechtswidrigen Handlungen von Polizist*innen, wiegen diese für die Betroffenen oft sehr schwer. Umso wichtiger ist, dass die Polizeien des Bundes und der Länder einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Wird man in Deutschland durch eine polizeiliche Maßnahme in seinen Rechten verletzt, kann man Klage vor dem Verwaltungs- oder auch Strafgericht erheben. Doch oftmals bleibt nach diesen Verfahren das Gefühl, dass wichtige Fragen und Probleme nicht behandelt worden sind, da ein Gerichtsverfahren den Einzelfall betrachtet. Gleiches gilt für die beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren. Strukturelle Probleme, die den Hintergrund des Vorfalles bilden, werden dabei oft nicht in den Blick genommen.

Eine der Lehren aus dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss lautet daher, dass die Polizei eine neue Fehler- und Arbeitskultur entwickeln muss. In acht Bundesländern wurde das Amt des/der unabhängigen Polizeibeauftragten daher bereits geschaffen. Und auch auf Bundesebene wird das Amt der/der Bundespolizeibeauftragten einen wertvollen Beitrag leisten und das Vertrauen zwischen Bürger*innen und Polizei stärken.

Ansprechperson für Polizist*innen und Bürger*innen

Der oder die Bundespolizeibeauftragte wird nicht nur für Bürger*innen, sondern auch für Polizist*innen als unabhängige Ansprechperson fungieren. Beschäftigte der Polizeien des Bundes können sich bei strukturellen Mängeln, Fehlentwicklungen, Fehlern oder Fehlverhalten unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges an die oder den Bundespolizeibeauftragten wenden. Das Ziel ist es, strukturelle Probleme innerhalb der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Polizei beim Deutschen Bundestag aufzudecken – das können rassistische und rechtsextreme Chatgruppen, frauenfeindliches Verhalten oder andere Probleme sein.

Aber auch Bürger*innen können Einzelfälle melden, etwa wenn sie von Racial Profiling betroffen sind. Der oder die Polizeibeauftragte kann dann die Hintergründe des Vorfalls untersuchen. 

Der oder die Polizeibeauftragte wird wirksame Kompetenzen erhalten. Er oder sie wird eigene Ermittlungen parallel zu möglichen Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren fortführen, wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist. Gerichte, Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sind zur Übermittlung von Akten oder Dateien verpflichtet, damit der oder die Bundespolizeibeauftragte die Ermittlungen umfassend durchführen kann. Auch können Dienststellen der Polizeien ohne vorherige Anmeldung betreten und die Bediensteten befragt werden. Damit ist die Einrichtung des oder der Bundespolizeibeauftragten ein großer Erfolg für die Bürger*innen-Rechte und die parlamentarische Kontrolle.

Wie geht es jetzt weiter?

Der in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den Berichterstatter*innen der Ampelfraktionen erarbeitete Gesetzentwurf ist nun in den Bundestag eingebracht. Im parlamentarischen Verfahren werden die letzten Detailfragen verhandelt, sodass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet und der oder die Polizeibeauftragte noch vor Jahresende durch den Bundestag gewählt werden kann.   

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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