Mit der GWB Novelle zeigen wir: Der Staat ist willens und in der Lage, den ordnungspolitischen Rahmen für eine ökologische und soziale Marktwirtschaft zu setzen. In Zeiten hoher Inflation beschließen wir zur rechten Zeit die Stärkung des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher mit folgenden Kernelementen:
Wo auf Märkten erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs auftreten und die Interessen einer Vielzahl von Verbraucher*innen beeinträchtigt werden, kann das Bundeskartellamt nun schlagkräftige Sektoruntersuchungen durchführen. Im Ergebnis kann das Kartellamt Abhilfemaßnahmen veranlassen, die zur Beseitigung der Wettbewerbsstörung erforderlich sind. Das Kartellamt kann dann etwa Vorgaben zu den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen auf den untersuchten Märkten und auf verschiedenen Marktstufen machen.
Neue Befugnisse zur Entflechtung von Unternehmen und Abschöpfung illegaler Gewinne
Als Ultima Ratio kann das Kartellamt auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen.
Das Bundeskartellamt kann des Weiteren Vorteile, die Unternehmen aus Kartellrechtsverstößen erzielt haben, in Zukunft einfacher abschöpfen. Dieses bereits bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Hürden bislang nie genutzt. So waren die Fairen die Dummen. Das wird sich nun ändern: Gewinne aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen werden nicht mehr bei den Unternehmen verbleiben – und die Fairen damit endlich belohnt.
Darüber hinaus schafft das neue Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz die rechtliche Grundlage dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) unterstützen kann. So wird Europa souveräner gegenüber der Marktmacht großer internationaler Konzerne.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/