Grünes Licht für die Wiederherstellung der Natur

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Seit Juni 2024 ist sicher: das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur kommt endgültig und wird in der ganzen EU verbindlich wirksam.

Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Daher ist es höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel. Wir brauchen eine Doppelstrategie, denn es reicht nicht aus, Natur wie bisher zu schützen. Wir müssen die Natur auch wiederherstellen und uns dafür ambitionierte Ziele stecken. Diesen Ansatz verfolgen die EU-Kommission und die Parlamentarier*innen mit dem Wiederherstellungsgesetz für die Natur. Auf Bundesebene wollen wir dafür sorgen, dass es vor Ort wirkt. 

Natur wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele stecken

Nach langem Zickzackkurs durch das Europäische Parlament und seinen Umweltausschuss sowie den Umweltrat wurde das Gesetz am 27. Februar 2024 von den Parlamentarier*innen beschlossen. Am 17. Juni 2024 haben die Umweltministerinnen und -minister der EU nun das Gesetz besiegelt und damit die letzte Hürde für das Wiederherstellungsgesetz genommen.

Der Fraktionsvorsitzende der EVP – Manfred Weber – hat immer wieder versucht, das Gesetz als Spielball gegen die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu missbrauchen – am Ende erfolglos. Die Ablehnung der hilflosen EVP-Blockadepolitik und die Unterstützung für das Gesetz sind starke Signale für mehr Artenvielfalt.

Das Gesetz soll die rechtliche Basis für die Renaturierung in Europa legen. Es sorgt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, das heißt insbesondere stabile Ökosysteme. Damit trägt es gleichzeitig auch zu unserer Gesundheit und zu einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung bei. Dieses Gesetz ist ein zentrales Projekt des Green Deals und weltweit einzigartig. Es kann Orientierung für Gesetze außerhalb der EU geben und setzt den Rahmen für die Renaturierung in den europäischen Staaten. 

Verpflichtung zur Wiederherstellung der Natur jetzt in Deutschland umzusetzen

Für uns Grüne im Bundestag ist das Gesetz schon jetzt ein konkreter Auftrag, die Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Natur national umzusetzen. Eine Vorleistung ist bereits das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das der Bundestag schon erste Fördermittel bestätigt hat. Nach dem Beschluss des Wiederherstellungsgesetzes müssen jetzt unbedingt die angekündigten Förderrichtlinien rasch veröffentlicht werden und die erforderlichen Haushaltsmittel vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden.

Die derzeit Nationale Biodiversitätsstrategie integriert die Inhalte des Wiederherstellungsgesetzes und füllt sie mit Leben. Bis 2026 wird Deutschland einen nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen, abgestimmt zwischen den Ressorts und mit den Bundesländern.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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