Guter Gesetzestext | SPD-Bundestagsfraktion

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Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender:

„Aus den Leitplanken haben wir gemeinsam einen guten Gesetzestext erarbeitet, der am Montag in der Anhörung beraten wird. Mir war wichtig, dass die verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung das Fundament für die gesetzlichen Regelungen für die Heizungen bildet. So können sich Bürgerinnen und Bürger an der Systematik der Kommune vor Ort orientieren. Wir haben den möglichen Mix an Technologien, der für klimafreundliche Wärme verwendet werden kann, viel breiter gemacht als ursprünglich vorgesehen. Die gilt zum Beispiel für den Einsatz von Holz, Pellets und auch für die Geothermie. Darüber hinaus haben wir für eine Aufstockung der Förderkulisse gesorgt. Unser Grundsatz ist, dass nur Heizungen, die tatsächlich mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden, gefördert werden können. Gas- und Ölheizungen werden weiterhin nicht gefördert.“

 Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende:

„Das GEG ermöglicht jetzt Klimaschutz, der sozial verträglich und finanzierbar ist. Wir haben den Gesetzentwurf mittels Änderungen weiter konkretisiert und können einen Haken dahinter machen. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Die Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter im Monat für den Heizungstausch gibt Planungssicherheit, damit die Investitionskosten niemanden überfordern und die Mieten nicht in die Höhe schnellen.“

Original Quelle SPD

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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