Heizkostenzuschuss soll Entlastung bringen | SPD-Bundestagsfraktion

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag erstmals vom Bundestag beraten. Er sieht vor, dass neben 710.000 Haushalten, die Wohngeld beziehen (rund 1,6 Millionen Personen), auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, diesen Zuschuss bekommen.

Die Auszahlung an Empfänger:innen von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld soll automatisch erfolgen, Empfänger:innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG sollen den Zuschuss auf Antrag erhalten.

Wohngeldempfänger:innen sollen die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt erhalten, beginnend mit 135 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger:innen bekommen einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro.

Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall. 

Original Quelle SPD

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Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf

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