Wenn global agierende, große Konzerne kaum Steuern zahlen, ist das hochgradig ungerecht und verzerrt den internationalen Wettbewerb. Zudem fehlen die Steuereinnahmen den öffentlichen Haushalten. Denn diese Unternehmen verschieben ihre Gewinne in Steueroasen und vermeiden es so, Milliarden an Steuern zu zahlen.
Um das künftig zu verhindern, braucht es globale, einheitliche Lösungen. 2021 konnte auf internationaler Ebene, innerhalb der OECD und der G-20 eine Einigung auf einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent erzielt werden. Um dies innerhalb der EU einheitlich umzusetzen, haben die EU-Mitgliedstaaten sich im Dezember 2022 auf eine Richtlinie geeinigt. Diese muss bis Ende 2023 umgesetzt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Künftig werden sämtliche Gewinne, die ein Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 Prozent versteuert, ganz egal, wo sie entstehen.
Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich. Die vorgesehenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen. Sie tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.
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