Morgen ist der Internationale Tag der Reparatur. Reparaturen schützen nicht nur unseren Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Deshalb müssen Reparaturen möglich und erschwinglich sein. Geräte müssen reparaturfähig sein, Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen haben und Hersteller müssen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:
„Der Klimawandel macht den ökologischen Umbau unserer Gesellschaft unumgänglich. Wir sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Dafür müssen wir es ihnen ermöglichen, nachhaltigere Konsumentscheidungen zu treffen. Das betrifft zum Beispiel die Wahl umweltfreundlicher Verkehrsmittel, den Kauf nachhaltig produzierter Lebensmittel oder eben die Reparatur anstelle des Neukaufs. Die EU-Reparatur-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, hierfür Anreize zu setzen. Das vom Bundesumweltministerium seit langer Zeit angekündigte Förderprogramm für Reparaturinitiativen muss nun endlich kommen. Perspektivisch noch besser wäre ein bundesweiter Reparaturbonus, also ein Zuschuss zur Reparaturrechnung, wie ihn einzelne Bundesländer bereits eingeführt haben.“
Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:
„Im Juli ist die europäische Richtlinie über das Recht auf Reparatur für Verbraucherprodukte veröffentlicht worden. Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherrechte, aber auch für Ressourcen- und Klimaschutz. Wir müssen weg von der Wegwerfgesellschaft und hin zu mehr Kreislaufwirtschaft. Viel zu viele kaputte Produkte werden durch neue ersetzt, obwohl sie repariert werden können. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden so pro Jahr 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Wir sollten unsere Ressourcen nicht mehr verbrauchen, sondern gebrauchen. So machen wir die Wirtschaft gleichzeitig importunabhängiger. Der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht. Produkte müssen langlebiger werden, aber auch reparaturfähig sein. Die EU-Richtlinie erleichtert Reparaturen. Die Bundesregierung muss sie jetzt umgehend in nationales Recht umsetzen.“
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