Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

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Das Kabinett hat in der heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit dem Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen werden. Eine gemeinsame Umfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der kommunalen Spitzenverbänden hatte dafür dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt:

„Der Gesetzesentwurf soll die Kommunen in die Lage versetzen die Anzahl der fehlenden Jahresabschlüsse zügig abzubauen, um zukünftig eine gesetzeskonforme und fristgerechte Aufstellung der Jahresabschlüsse zu gewährleisten. Ohne eine entsprechende Regelung würde dies vielen Kommunen mittelfristig nicht gelingen.“

Daneben werden zum einen im Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) insbesondere unter Klarstellungsgesichtspunkten notwendige Korrekturen vorgeschlagen und zum anderen Konkretisierungen im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz. So soll eine bessere Abstimmung mit den Vorschriften der DSGVO und des NDSG erreicht werden.

Zudem soll mit der Änderung im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit für Zweckverbände die Möglichkeit geschaffen, zu den Sitzungen der Verbandsversammlung durch Nutzung moderner Kommunikationstechnik zu laden.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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