In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett eine Verordnung zur Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr“ beschlossen.
Geändert werden Zuständigkeitsregelungen aus dem Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Aufgrund von EU-Vorgaben wurde das bisher im Arzneimittelgesetz verortete Tierarzneimittelrecht im September 2021 in das neue Tierarzneimittelgesetz überführt. Dies hat zur Folge, dass nun die entsprechenden Zuständigkeitsregelungen für das MS und das ML angepasst werden müssen.
Darüber hinaus wird die Zuständigkeitsregelung für Aufgaben nach dem Medizinproduktegesetz in der ZustVO-NPOG gestrichen. Diese Zuständigkeitsregelungen sind inzwischen in der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales (ZustVO-GuS) zusammengeführt worden.
Die ZustVO-NPOG enthält diverse Zuständigkeitsreglungen aus verschiedenen Rechtsgebieten der Gefahrenabwehr in Niedersachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist für die Koordinierung und Umsetzung von Änderungen dieser Verordnung zuständig.
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