„Kein Geld für Verfassungsfeinde – nach diesem Grundsatz werden wir nun schnell ein Stiftungsgesetz im Deutschen Bundestag erarbeiten und verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht fordert ein Stiftungsgesetz. Wir hatten uns im Koalitionsvertrag ohnehin vorgenommen, die Stiftungsfinanzierung rechtlich präziserer abzusichern. Wir wollten aber nicht mit einem Gesetzentwurf vorpreschen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung eines Stiftungsgesetzes. Diesen werden wir nutzen. Wenn Zweifel etwa auf Basis von Verfassungsschutzberichten bestehen, dass eine Stiftung nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, dann darf sie keine Steuermittel bekommen. Wir werden nun zügig in die Beratungen für ein Stiftungsgesetz einsteigen mit dem Ziel, dass Verfassungsfeinde keine Steuergelder bekommen.“
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