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Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zügig vorangebracht werden, für einen wirksamen Klimaschutz, die Umstellung unserer Energieversorgung, die sozial-ökologische Transformation der Industrie und für den wachsenden Anteil des Ökostroms in anderen Bereichen wie Verkehr oder Wärme.
Wir haben in der Koalition dafür gesorgt, dass Kommunen vor Ort direkt finanziell profitieren können von Windrädern oder PV-Freiflächenanlagen. Das ist gerecht und stärkt die Unterstützung der Energiewende vor Ort.
Betreiber haben die Möglichkeit, den Gemeinden 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde zu zahlen. Das sind je nach Anlagengröße und Standort um die 25.000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr. Bei modernen Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erhalten die Kommunen jährlich bis zu 2.000 Euro pro Hektar. Anlagenbetreiber können sich die an die Kommunen ausgezahlten Beträge erstatten lassen, wenn der erzeugte Strom staatlich gefördert ist. Die im Branchenverband BDEW organisierten Projektierer haben sich bereits selbst verpflichtet, die Zahlungen an die Kommunen zu tätigen.
In Zeiten knapper Kassen in vielen Kommunen sind das wichtige Mittel, die den Kommunen mehr Handlungsspielraum erlauben. Das Hallenbad kann endlich saniert werden, die Schule neu gestrichen oder die Bibliothek eine zeitgemäße IT-Ausstattung bekommen. Das macht das Leben gerade auch in ländlichen Räumen lebenswerter. Die Energiewende kann damit zu einem echten Wachstumsbooster für die ländlichen Räume werden. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen ist bisher noch optional und nicht verpflichtend. Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns vehement dafür ein, das zu ändern. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass sich auch die Anwohner*innen immer beteiligen können – wie das in einigen Bundesländern schon der Fall ist. Daran arbeiten wir weiter.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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