Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof

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Mit diesem Gesetz ziehen wir eine wichtige Lehre aus den Dieselfällen. Aber es geht nicht um Diesel alleine. Auch zum Beispiel bei unzulässigen Klauseln in Verträgen kann es sehr viele Geschädigte geben, die nach geltendem Recht oft gezwungen sind individuell zu klagen. Für diesen Fall gäbe es noch weit bessere Lösungen. Aber mit diesem Gesetz sorgen wir zumindest dafür, dass es nicht länger von dem Unternehmen, das massenhaft Schäden verursacht hat, abhängt, wann die grundsätzlichen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden können. Verzögerung, um sich vor der Verantwortung zu drücken, ist den vielen Opfern gegenüber ungerecht. Es lässt auch den Rechtsstaat schlecht dastehen. Daher ist es richtig, dass der Bundesgerichtshof mit diesem Gesetz die Möglichkeit bekommt, Rechtsfragen zu klären, selbst wenn das beklagte Unternehmen prozesstaktisch vorgeht, um genau das zu verhindern.

Ergänzung eines Vorlageverfahrens

Allerdings brauchen wir noch weitere prozessuale Werkzeuge, damit Gerichte effektiv mit Massenverfahren umgehen können. Ein Nachteil des Leitentscheidungsverfahrens ist, dass geeignete Verfahren erst den Instanzenzug durchlaufen und den Bundesgerichtshof erreichen müssen. Hier geht viel Zeit verloren. Wir fordern daher ergänzend ein Vorlageverfahren, bei dem die Instanzgerichte dem Bundesgerichtshof geeignete Fälle zur Entscheidung vorlegen können.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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