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Die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind gewaltig. Mit Kreativität, neuen Ideen und Mut zur Veränderung werden wir sie jedoch bewältigen können. Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist eine Einrichtung, die Pionier*innen des Wandels dabei unterstützt, ihre Vorhaben voranzutreiben, erfolgreich in die Anwendung zu bringen und damit Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu verändern. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz werden wir sicherstellen, dass die Agentur dieser Aufgabe endlich umfassend gerecht werden kann.
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Bislang wird das Potenzial der SPRIND ausgebremst: die Unterstützung vielversprechender Projekte erfordert die Abstimmung mit mehreren Behörden; Fördermittel müssen in festen Jahrestranchen ausgegeben werden; und Gehaltsvorgaben verhindern das Anwerben von Spitzenforscher*innen. Obwohl diese Probleme seit Gründung der SPRIND bekannt sind, wurden sie zu lange nicht behoben. Die Zeit zur Bewältigung der großen Herausforderungen – von der Klimakrise bis zur Ressourcenknappheit – ist aber knapp. Wir müssen daher bestehende Innovationen schneller in die Anwendung bringen und den Weg für neue Ideen ebnen.
Freiheit für bahnbrechende Neuerungen
Der Entwurf eines „Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (SPRIND-Freiheitsgesetz) sieht nun Verbesserungen an entscheidenden Stellen vor. Denn Innovation braucht Freiräume und einen Rahmen, der sie flexibel und weitgehend unabhängig sein lässt. Zukünftig sollen ihr mehr Instrumente sowohl aus dem öffentlich-rechtlichen als auch aus dem privaten Bereich zur Förderung von Sprunginnovationen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen die Gründung von Tochtergesellschaften und die Beteiligung an Unternehmen zur Förderung von Sprunginnovationen erleichtert werden. Auch das sogenannte Besserstellungsverbot soll gelockert werden. Dieses legt fest, dass Empfänger öffentlicher Zuwendungen ihre Mitarbeiter*innen nicht besser vergüten dürfen als Angestellte im öffentlichen Dienst. Noch erschwert dies die Gewinnung von Spitzenwissenschaftler*innen erheblich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine gute Grundlage für das beginnende parlamentarische Verfahren, das die Praxistauglichkeit der SPRIND sicherstellen wird.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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