In dieser Woche hat der Bundestag im Jahressteuergesetz wichtige Erleichterungen für Steuerzahler:innen beschlossen, die insbesondere Arbeitnehmer:innen mehr Netto vom Brutto bringen. Die SPD-Fraktion hat wesentlich dazu beigetragen, den Regierungsentwurf noch zu verbessern.
Neben der Entfristung der Homeoffice-Pauschale wird der steuerlich absetzbare Maximalbetrag auf insgesamt 1.260 Euro – das heißt auf sechs Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Dazu wird eine wesentliche Vereinfachung durch die Zusammenlegung mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erreicht. Von nun an muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kommt direkt die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) zum Tragen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird außerdem auf 1.230 Euro angehoben, der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro auf 1.200 Euro.
Der Freibetrag für Zinsen und andere private Kapitaleinkünfte steigt von 801 auf 1000 Euro. Von der Anhebung des sogenannten Sparer-Pauschbetrags profitieren alle, die ein bisschen etwas angelegt haben.
Auch Alleinerziehende werden stärker bedacht. Der für sie exklusive zusätzliche Steuerfreibetrag wird von 4008 Euro auf 4260 Euro angehoben.
Dazu kommen steuerliche Entlastungen für Bürger:innen mit Solaranlagen und jene, die Mietwohnungen bauen.
Das Gesetz beinhaltet auch eine Neuauflage der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Die Sonderabschreibung wird künftig an die Einhaltung des Energieeffizienzstandards EH 40 gebunden. Damit setzen wir einen Impuls für klimagerechtes Bauen.
Für kleine Photovoltaikanlagen gibt es eine Ertragsteuerbefreiung und eine Umsatzsatzsteuersenkung auf 0 Prozent.
Außerdem im Jahressteuergesetz enthalten: die Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags auf Überschussgewinne von Unternehmen im Energiesektor. Diese Unternehmen leisten damit ihren Beitrag zur Krisenbewältigung.
Damit werden gemäß den Vorgaben der EU-Notfallverordnung Überschussgewinne von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen besteuert.
Die Energiekrise hat mit der Verknappung des Energieangebots und dem Anstieg von Energiepreisen zu deutlich gestiegenen Gewinnen im Energiesektor geführt. Gleichzeitig muss der Staat mit der Gas- und Wärmepreisbremse und der Strompreisbremse umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Energiekunden auflegen, um ihnen die Bezahlung ihrer Energiepreisrechnungen zu erleichtern.
Es ist deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die im Energiesektor ohne wesentliche Kostensteigerungen und ohne Innovation entstandenen Überschussgewinne durch eine Abgabe besteuert werden.
Als Überschussgewinne gelten die Teile des Gewinns der Jahre 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne aus den Jahren 2018 bis 2021 liegen. Der Energiekrisenbeitrag wird in Höhe von 33 Prozent dieser Überschussgewinne erhoben.
Zudem wird eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Diese soll es möglich machen, Einmalzahlungen wie etwa das Klimageld zielgenau auszuzahlen.
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright SPD/Fotograf
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