Die Liberalisierung des Namensrechts ist ein wichtiger Baustein des gesellschaftspolitischen Aufbruchs der Ampelkoalition. Diese Reform hat mit dem Beschluss des entsprechenden Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett eine weitere wichtige Hürde genommen und wird im Folgenden ins Parlament eingebracht.
Die Liberalisierung ist ein lange überfälliger Schritt
Das derzeitige Namensrecht ist nicht nur veraltet, sondern auch widersprüchlich. Bereits im Jahr 2020 hat eine durch Justiz- und Innenministerium einberufene Expert*innen-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Überarbeitung des Namensrechts vorgelegt. Eine daran anknüpfende Reform hat die Große Koalition allerdings verpasst.
Im deutschen Namensrecht klaffen erhebliche Regelungslücken, teilweise schon seit Jahrzehnten: zum Beispiel die fehlende Möglichkeit der Rückbenennung für Stiefkinder. Nach einer Einbenennung, also der Annahme des Namens eines Stiefelternteils, war das Kind auch nach Scheidung des Elternteils vom Stiefelternteil und dessen Rückkehr zu einem anderen Namen an den Namen des Stiefelternteils gebunden. Eine Anpassung ist derzeit nur über den hürdenreichen Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung möglich.
Mehr Wahlmöglichkeiten für alle
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die Wahlmöglichkeiten für Ehepaare und für gemeinsame Kinder vervielfältigt. Wichtigste Neuerung sind die sogenannten echten Doppelnamen, bei denen die Namen beider Partner*innen gleichberechtigt in einem Doppelnamen aufgehen. Dadurch wird die Geschlechtergerechtigkeit gefördert. Für Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es künftig die Möglichkeit eines Doppelnamens aus den Familiennamen der Eltern.
Erfreulich ist auch die Umsetzung der Anregungen von Verbänden der nationalen Minderheiten, welche sich zum Referentenentwurf geäußert hatten. Demnach sind im Kabinettsentwurf spezifische Regelungen für Namen der sorbischen, friesischen und dänischen Minderheiten vorgesehen. So können künftig zum Beispiel weibliche Frauen aus der nationalen Minderheit der Sorben die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung ihres Namens auch im Personenstandsregister eintragen lassen.
Auch für „Altfälle“ enthält der Gesetzentwurf großzügige Regelungen: So können sowohl bereits verheiratete Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen als auch Kinder einen aus den Namen beider Elternteile zusammengefügten Doppelnamen erhalten. Eine zunächst im Referentenentwurf vorgesehene Frist ist entfallen, sodass diese Möglichkeit auch für Fälle, die vor der Gesetzesänderung liegen, unbegrenzt zur Verfügung steht.
Parlamentarische Beratungen als Chance für weitere Verbesserungen
Für die parlamentarischen Beratungen besteht aus grüner Sicht stellenweise noch Verbesserungsbedarf. Bedauerlich ist etwa, dass der ganz große Wurf auch mit diesem Gesetzentwurf ausbleibt. So haben viele Expert*innen schon seit Jahren eine grundlegende Systematisierung anstelle punktueller Verbesserungen des Namensrechts angemahnt. Durch die nunmehr sehr detaillierten Regelungen muss genau geprüft werden, ob hierdurch alle denkbaren Konstellationen abgedeckt werden.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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