Novellierung der Übermittlungsvorschriften für BND und BfV

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Reform des Nachrichtendienstrechts

Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe zur Novellierung des BVerSchG und BNDG beschlossen. Es geht darin um die Übermittlungsvorschriften. Das sind die Rechtsgrundlagen, auf Basis derer die Nachrichtendienste die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen an Polizei und andere Behörden übermitteln.

Im Vorfeld haben Expert*innen an den Gesetzentwürfen — insbesondere an dem Entwurf aus dem Bundesinnenministerium (BMI) — noch Kritik geübt. Die Vorgaben aus Karlsruhe seien noch nicht im erforderlichen Maße in den Entwürfen umgesetzt, urteilten einhellig auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 6. November 2023. Zudem war das Vorgehen der Bundesregierung nicht kohärent. Die beiden Entwürfe harmonierten nicht.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir in zähen und langwierigen Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt und dem BMI, unter Hinzuziehung externen Sachverstands, die eingebrachten Gesetzesentwürfe grundlegend überarbeitet und geeint.

Verfassungsfeste, klare und kohärente Gesetze

Wir haben uns als Ampelkoalition zum Ziel gesetzt, Gesetze zu verabschieden, die nicht gleich wieder in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht landen und gekippt werden. Auch das unterscheidet uns von den Regierungsmehrheiten in der Vergangenheit.

Wir sind es den Bürger*innen, den Mitarbeiter*innen in den Nachrichtendiensten und der Sicherheit in unserem Land schuldig, Rechtsgrundlagen zu schaffen, die verfassungsrechtlich einwandfrei, normenklar und anwenderfreundlich gestaltet sind. Gleichzeitig müssen sie die Leistungsfähigkeit der Dienste erhalten. Nur so können diese effektiv ihre Aufgaben für unsere Sicherheit erfüllen.

Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen umfassende Änderungsanträge zur Reform erarbeitet und geeint. Diese wurden im Plenum des Deutschen Bundestags am 16. November 2023 verabschiedet.

Weitere Reformen stehen an

Durch die zahlreichen und grundlegenden Änderungen ist es uns gelungen, viele unserer Punkte und Vorhaben umzusetzen und sehr viel rechtssicherer zu regeln. Ein erneutes Scheitern der Reform vor dem Bundesverfassungsgericht wäre schlicht verheerend. Auch die hinzugezogenen Expert*innen sind der Ansicht, dass durch die Änderungen diese Gefahr minimiert werden kann.

Das war ein zentraler Punkt, der uns in den Verhandlungen geleitet hat. Zudem wollten wir das undurchsichtige Recht der Nachrichtendienste (ND-Recht) dahingehend novellieren, dass es für die Anwender*innen einfacher zu verstehen und anzuwenden ist. Die vielen Verweisketten und unbestimmten und ungleichen Rechtsbegriffe haben wir aufgelöst; die Kohärenz der Gesetze durch Klarstellungen sichergestellt.

Wir gehen nun mit Zuversicht in die anstehenden Gespräche zur zweiten Stufe der ND-Reform, über deren Grundzüge und Inhalte wir uns innerhalb der Koalition bereits verabredet und abgestimmt haben. Darüber hinaus wird es in diesen Gesprächen und Verhandlungen insbesondere auch um die Vorgaben des Koalitionsvertrags mit Blick auf die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle gehen.

Zudem werden wir damit die Vorgaben eines weiteren Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 umsetzen, des Urteils zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. In diesem Zusammenhang müssen wir die Vorabkontrolle für eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie auch höchstprivate Informationen erfassen (wie Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung oder der Einsatz von sogenannter V-Personen), einführen.

Außerdem wollen wir den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ausbauen, in einem Katalog die nachrichtendienstlichen Mittel festschreiben und klassifizieren und nicht zuletzt für noch mehr Normenklarheit im undurchsichtigen Dschungel des Nachrichtendienstrechts sorgen. Wir haben also noch viel Arbeit vor uns.

Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen

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