Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: EGVP-Erreichbarkeit aktuell gestört

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Aufgrund technischer Störungen ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aktuell nicht per EGVP erreichbar. Anträge, Klagen und Schriftsätze können nicht per EGVP eingereicht werden. Eine Einreichung auf den übrigen zulässigen Wegen bleibt möglich; auf § 55d Satz 3 VwGO wird hingewiesen.



Quelle :Verwaltungsgericht

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