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Die Bürger*innen wollen mitreden und ihre Anliegen vorbringen. Das ist richtig und wichtig in einer Demokratie.
Leichter ins Parlament
Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Bundestages, den Bürger*innen einfache, nachvollziehbare und verbindliche Möglichkeit zu geben, ihre Kritik und Vorschläge ins parlamentarische Verfahren einzubringen.
In unserem Fraktionsbeschluss haben wir beschrieben, wie wir die Sichtbarkeit der Anliegen von Bürger*innen erhöhen und es Petent*innen erleichtern wollen, für ihre Anliegen zu werben. Einige Vorschläge sind:
- Künftig sollen Petitionen ab 100.000 Unterschriften im Plenum beraten werden können.
- Ab 30.000 statt bisher 50.000 Unterschriften soll eine Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung Gehör finden.
- Die Frist für das Sammeln der Unterschriften soll von vier auf sechs Wochen verlängert werden.
- Das Verfahren insgesamt wollen wir optimieren.
Mitsprache stärken
Wir wollen die Bedingungen schaffen, dass sich die Bürger*innen im Parlament selbst präsentieren können. Und wir wollen den Petitionsausschuss zu einem Ort der Ansprache, Fürsprache und Mitsprache in verständlicher Sprache für die Bürger*innen machen.
Petitionsausschuss als Anwalt der Bürger*innen
Der Petitionsausschuss hat eine wichtige Rolle, weil er als Anwalt der Bürger*innen ihre Anliegen in Parlament und Regierung trägt. Wir wollen das große demokratische Potenzial des Petitionswesens stärken und besser ausschöpfen, in dem wir das Verfahren einfacher, transparenter und verbindlicher machen. Das schafft Vertrauen und ist auch dann besonders wichtig, wenn eine Demokratie unter Druck steht.
Original Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen
Bilder Quelle: Pixabay / Copyright Bündnis90/Die Grünen
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