Pressemitteilung Nr. 11/2025 | Bundesverwaltungsgericht

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Pressemitteilung Nr. 11/2025 vom 26.02.2025

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2024

1. Allgemeiner Überblick

Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 987 (2023: 977) Verfahren anhängig gemacht worden. Auch die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen gleichgeblieben (979 gegenüber 1027 im Vorjahr). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren entsprach damit annähernd der Vorjahreszahl (547 gegenüber 539 im Vorjahr).

Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:

Jahr Eingänge Erledigungen Anhängig am Jahresende
2020 1 160 1 237 559
2021 1 084 1 059 584
2022 980 975 589
2023 977 1 027 539
2024 987 979 547

2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren

Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, gesunken: sie betrug durchschnittlich 13 Monate und 9 Tage gegenüber 14 Monaten und 17 Tagen im Jahr 2023. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 14 Monaten und 24 Tagen ebenfalls leicht gesunken.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:

Jahr Verfahrensdauer (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
2020 15 Monate 3 Tage
2021 13 Monate 11 Tage
2022 14 Monate 26 Tage
2023 15 Monate 6 Tage
2024 14 Monate 24 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegen: Durchschnittlich waren sie in 5 Monaten und 2 Tagen (2023: 4 Monate und 14 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 35,3 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht – und 66,7 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.

3. Erstinstanzliche Verfahren

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 50 Abs. 1 VwGO in den dort genannten Fällen im ersten und letzten Rechtszug. Im Jahr 2024 sind insgesamt 105 (Vorjahr: 92) Klagen und 44 (Vorjahr: 31) Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen, für die das Gericht erstinstanzlich zuständig ist. Die Verfahren betreffen insbesondere Infrastrukturvorhaben, Vereinsverbote und das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Verfahren über Infrastrukturvorhaben

Im Jahr 2024 sind 66 Klagen zu Verfahren über Infrastrukturvorhaben eingegangen, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 26,9 % (2023: 52). Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 30 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden; eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um 66,7 % (2023: 18).

Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 19 (Vorjahr: 14), im Schienenwegerecht 11 (Vorjahr: 2), im Energieleitungsausbaurecht 32 (Vorjahr: 25), in Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind 3 (Vorjahr: 11) Klagen und im Recht des Baues von Wasserstraßen ist 1 Klage (Vorjahr: 0) eingegangen.

Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug 8 Monate und 16 Tage und konnte damit erneut verkürzt werden.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:

Jahr Verfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
2020 9 Monate 16 Tage
2021 12 Monate 18 Tage
2022 12 Monate 18 Tage
2023 10 Monate 17 Tage
2024 8 Monate 16 Tage

Im Jahr 2024 sind in den Vereinsverbotsverfahren, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, 6 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (2023: 15) eingegangen.

Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 8 Monate und 24 Tage.

Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht

In den Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht/Energiesicherungsgesetz, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2024 2 Klagen eingegangen.

Quelle :Verwaltungsgericht

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